Verbotene Feuerwerkskörper und Böller ohne Zulassung
APA/dpa-Zentralbild/Arno Burgi
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Chronik

„Herausschießen“ als rechtliche Grauzone

Freitagfrüh hat es in Ebenthal bei Klagenfurt so laut gekracht, dass jemand Feuerwehr und Polizei alarmierte, weil er eine Explosion vermutete. Wie sich herausstellte, war es aber nur das „Herausschießen“ eines Geburtstags-Jubilars. Dieser Brauch fällt juristisch gesehen in eine Grauzone.

In Landgemeinden ist es üblich, Freunde, Verwandte oder Nachbarn zu runden Geburtstagen in den frühen Morgenstunden „herauszuschießen“ und gemeinsam zu frühstücken. Je dichter das Gebiet verbaut ist, desto problematischer ist dieser etwa 25 Jahre alte Brauch.

Bürgermeister kann Sperrzonen festlegen

Ob es tatsächlich Brauchtum ist, wie Schüsse zu Ostern oder am Kirchtag, lässt der Polizeijurist Friedrich Hrast offen. Eine ungebührliche Lärmerregung könne es sein – je früher am Tag desto schlimmer und eine solche ungebührliche Lärmerregung kann nicht einmal der Bürgermeister genehmigen. Er kann nur spezielle Sperrgebiete verordnen, um Krankenhäser, Altenheime oder Tierheime zum Beispiel. So viel ist aus dem Landessicherheistgesetz zu lesen.

Behörden entscheiden über mögliche Strafen

Pyrotechnisch stelle sich die Frage, mit was der Lärm erregt wird. Darf zum Beispiel ein Böllergewehr verwendet werden? Nach Schweizerkracher und Knallfrosch ist da schnell eine Grenze erreicht.

Jurist Friedrich Hrast sagt, dass man sich auch feuerpolizeilich anschauen müsse, was gelte. Jeder Fall sei ein Einzelfall und eine juristische Grauzone. Es sei nicht zu beurteilen, welche Strafen anfallen können. Das müsse die Behörde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft entscheiden – vorausgesetzt, man erwischt jemanden und kann konkrete Vorwürfe machen.

Bad St. Leonhard: Appell zeigte Wirkung

Simon Maier, der Bürgermeister von Bad St. Leonhard (SPÖ) appellierte schon im vergangen Jahr an die Bevölkerung, Rücksicht zu nehmen und vielleicht nur bei 50er- und 60er-Feiern ein paar Schüsse abzugeben und dies nicht schon bei 30er- oder 40er-Feiern zu tun. Der Apell habe gewirkt. Es funktioniere ganz gut in seiner Gemeinde, sagte er auf Anfrage des ORF Kärnten.

Ein hochrangiger Polizist sagt gegenüber dem ORF, er habe seinen Freunden streng verboten, ihn zu seinem 60. Geburtstag „herauszuschießen“, weil in seiner Nachbarschaft viele ältere Menschen leben.