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Reisestornos werden oft zu Geduldsprobe

Konsumenten müssen oft lange auf Geld der Reisebüros für stornierte Reisen in Risikoländer warten. Pauschalreisen können – wegen der Coronavirus-Krise – kostenfrei storniert werden. Laut Kärntner Arbeiterkammer kann die Verzögerung bei der Auszahlung zwischen vier und zwölf Wochen dauern.

Die Reisewarnung für das spanische Festland ist in Kraft getreten. Aus österreichischer Sicht gibt es damit laut dem Außenministerium Reisewarnungen für 31 Staaten.

Herr T. wollte in diesem Sommer nach St. Petersburg reisen. Er hatte dem Reisebüro Springer im Dezember 500 Euro angezahlt. Wegen
Covid-19 wurde die Reise im März storniert, seither versucht Herr T. seine Geld zurückzubekommen. Das Reisebüro Springer überwies bisher 176 Euro, außerdem wurde Herrn T. ein 90-Euro-Gutschein angeboten, den er aber ablehnte. Auf den Restbetrag von 324 Euro wartet Herr T. bis heute, und das, obwohl für die Russische Föderation die höchste Reisewarnstufe 6 gilt und Stornos rein rechtlich gesehen spätestens nach zwei Wochen auszubezahlen sind.

Reisebüros hoffen auf Gesetzesänderung

Auf Rückfrage des ORF Kärnten hin heißt es vom Reisebüro, dass Herr T. sein Geld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr jedenfalls bekommen werde, sobald die Firma Springer ihrerseits das überwiesene Geld von ihren Partnern zurück erhalte, sprich von der Fluglinie oder dem Hotel. Im konkreten Fall T. sei die europäische Reiseversicherung ausständig.

„Alle sind bemüht, das Geld zurückzubezahlen. Eigentlich ist es dem Reisebüro gegenüber ein bisschen ungerecht. Wir müssen das – durch das Pauschalreisegesetz – innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Das ist unmöglich. So hohe Summen kann aber kein Reisebüro aufbringen“ , sagt Heidi Keber von der Kundenbetreuung bei Springer Reisen. Viele Reisebüros würden auf eine Gesetzesänderung hoffen.

Auch Reiseveranstalter warten auf ihr Geld

Laut der Arbeiterkammer ist Herrn T. mit seinem Ärger nicht alleine. Wie ihm ergeht es momentan unzähligen Reisenden österreichweit. Storno-Auszahlungen verzögern sich auch bei vielen großen Reiseveranstaltern seit Wochen, sagt Stefan Pachler von der AK. Viele Unternehmen hätten durch die Coronaviruskirse Zahlungsschwierigkeiten.

Im Pauschalreisegesetz sei vorgesehen, dass das Geld binnen zwei Wochen nach der Absage der Reise oder wenn der Konsument zurücktrete, weil Reisewarnstufe 5 oder 6 herrscht, zurückzuzahlen sei. „In Zeiten wie diesen wartet der Konsument aber viel länger auf das Geld.“

Kein Geld für Flugstornos aus Angst

Die AK rät dazu, zuerst mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten und diesem eine zweiwöchige Frist zu setzen. Nicht unbedingt auf sein Geld hoffen darf, wer vor einigen Monaten einen Flug gebucht hat und jetzt aus Angst vor einer Infektion einen Flug nicht antreten möchte. Pachler: „Ich kann versuchen, Kontakt mit der Airline aufzunehmen und eine Umbuchung zu erwirken, wenn ich zum fixierten Reisezeitpunkt nicht fliegen will. Das wäre aber ein Entgegenkommen der Airline. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dafür nicht“, so der Konsumentenschützer.