Chronik

Flattach: Streit um Mobilfunkstandard 5G

Die Mölltaler Gemeinde Flattach hat wegen „gesundheitlicher Bedenken“, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Strahlenbelastung, eine Verordnung gegen den neuen Mobilfunkstandard 5G erlassen. Das Land erachtet dies als rechtswidrig und fordert die Aufhebung der Verordnung.

In Flattach im Mölltal hat der Gemeinderat am 9. Juli eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen. Diese soll den 5G-Netzausbau in Österreich vorübergehend stoppen, „bis nachweislich sichergestellt ist, dass 5G keine gesundheitlichen Schäden an Mensch und Tier verursacht“. Die Gemeinde Flattach bestätigte am Mittwoch gegenüber dem ORF einen Bericht der Kleinen Zeitung dazu.

Vorsorglicher Schutz der Bevölkerung

Vor allem müsse dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung eine höhere Priorität eingeräumt werden", heißt es in der Verordnung, sagte der Flattacher Amtsleiter, Markus Zaiser. Die Gemeindeverordnung wurde mit einer Mehrheit von zehn zu fünf Stimmen beschlossen. In der Gemeinde hat die Unabhängige Liste Flattach (ULF) mit acht Gemeinderäten die absolute Mehrheit und stellt den Bürgermeister und seine Stellvertreter. Die Liste Team Alternative für Flattach (TAFF) hat vier, die SPÖ zwei Gemeinderäte. Einen Gemeinderat stellt die FPÖ.

Derzeit aber, nach Wissensstand der Gemeinde, kein 5G Sendeturm im Gemeindegebiet geplant und auch keiner aufgestellt. Man wolle auch keinen Fortschritt verhindern und bekenne sich zum Beispiel zum Glasfaserausbau und erachte den auch als notwendig, hieß es. Die Gemeinde Flattach habe sich auch nicht kategorisch gegen den Mobilfunkstandard 5G ausgesprochen, sagte Amtsleiter Zaiser. Man wolle aber nicht erst warten, „bis doch der Hut brennt“, sondern aus gesundheitlichen Bedenken wegen der Bevölkerung proaktiv tätig werden.

Gemeindeabteilung: Bund ist zuständig

Die ortspolizeiliche Verordnung gegen den 5G Ausbau wurde dem Land Kärnten zur Kenntnis gebracht. Dort wurde sie als nicht rechtskonform erachtet. Die Gemeinde müsse die Verordnung nun wieder aufheben, sagte Sabine Schwarzenbacher, von der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten. Denn grundsätzlich sei nach Artikel 10 des Bundesverfassungsgesetzes für die Gesetzgebung zur Vollziehung des Post- und Fernmeldewesens der Bund zuständig.

„Das ist also eine Bundeskompetenz. Die Gemeinde dürfte grundsätzlich nur dann tätig werden, wenn es für die Gemeinde eine gesetzliche Ermächtigung geben würde, in diesem Bereich Verordnungen zu erlassen. Eine solche Ermächtigung gibt es aber aus unserer Sicht nicht.“

Gemeinde: Kein Eingriff in Bundesrecht

Die Gemeinde sieht sich aber dennoch im Recht. Man greife nicht ins Bundesrecht ein, sondern bewege sich im eigenen Wirkungsbereich in der örtlichen Raumplanung und der örtlichen Baupolizei, sagte Amtsleiter Zaiser. Man werde dem Land gegenüber noch einmal schriftlich die Rechtsansicht darlegen.

Das Land forderte die Gemeinde auf, die Verordnung aufzuheben, allerdings gebe es keine zeitliche Befristung, hieß es aus der Gemeindeabteilung. Kommt die Gemeinde der Aufforderung nicht nach, könne die Kärntner Landesregierung die Verordnung per Beschluss selbst aufheben. Der nächstmögliche Schritt der Gemeinde wäre dann die Anrufung des Landesverwaltungsgerichtes. Ob man aber diesen Weg beschreiten wolle, stehe nicht fest, hieß es am Mittwoch. Beide Seiten wollen „auf den Dialog“ setzen.