Die Großglockner Hochalpenstraße
Großglockner Hochalpenstraßen AG
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Gesundheit

Maskenpflicht auf Hochalpenstraße fällt

Mit Montag wird die Verordnung zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Teilen der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie in bestimmten Bereichen des Nationalparks Hohe Tauern wieder außer Kraft gesetzt. Die Verantwortlichen trafen diese Entscheidung nach zahlreichen Gesprächen.

Die Aufhebung der MNS-Tragepflicht mit Montag sei laut Land Kärnten das Ergebnis von Gesprächen zwischen Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), GROHAG-Geschäftsführer Johannes Hörl, Nationalparkdirektor Peter Rupitsch und Vertretern der Bezirkshauptmannschaft Spittal. Auf Grund zahlreicher Anfragen habe man sich dazu entschlossen, die derzeitigen Regelungen zu evaluieren, so Kaiser, der allen Beteiligten für das konstruktive und ergebnisorientierte Gesprächsklima dankt.

Maskenpflicht auf Hochalpenstraße fällt

Für den Großglockner wurde die verhängte Maskenpflicht zurückgenommen. Ab Sonntag Mitternacht kann man wieder ohne Maske rauf fahren.

Zusätzlicher Parkplatz und genaue Besucherkontrolle

„Sowohl die Großglockner Hochalpenstraßen AG als auch der Nationalpark haben sich dazu bereit erklärt, zusätzliche Maßnahmen zu setzen und damit für mehr Sicherheit zu sorgen. Wir haben damit eine sinnvolle Lösung im Sinne aller Beteiligten und vor allem auch im Sinne der Besucherinnen und Besucher erarbeitet“, so Kaiser. Die entsprechende Verordnung werde daher mit Montag außer Kraft gesetzt.

Durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Parkplatzes schafft die GROHAG mehr Raum, zudem werden die Besucherströme genau kontrolliert und gegebenenfalls blockabgefertigt. Im Nationalpark wird ein Nationalpark-Ranger eigens für die Information der Besucherinnen und Besucher abgestellt. Damit werde sowohl auf der Großglockner-Hochalpenstraße als auch im Nationalpark sichergestellt, dass vor allem das wichtige Abstandhalten möglich ist.

Verwunderung über Verordnung bei GROHAG Vorstand

Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal am Freitagabend mitteilte, war ab Samstag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben.

Grund dafür seien die Besuchermassen, hieß es offiziell. Diese Verordnung war für GROHAG-Vorstand Johannes Hörl nicht nachvollziehbar. Schon gar nicht auf der Franz Josefs Höhe. „Es ist ein bisschen verwunderlich, dass sich auf einer Freifläche von 20.000 Quadratmetern nicht 100 oder 200 Personen frei bewegen dürfen ohne Maske, noch dazu in der freien Natur“.

Blockabfertigung um reagieren zu können

Auf der Franz Josefs Höhe wurde vor wenigen Tagen auch offiziell die mobile Landesausstellung zum 100 Jahr Jubiläum der Volksabstimmung eröffnet. „Die Kärntner Landesaustellung werden wir Anfang der nächsten Woche sofort abbauen, damit haben wir auf der Kaiser Franz Josefs Höhe noch einmal 50 Prozent mehr Fläche bereit“, so Hörl.

Auch gilt ab sofort eine Blockabfertigung, um rechtzeitig reagieren zu können, so Hörl, falls zu viele Besucher die Großglocknerstraße befahren würden. So viele seien es aber gar nicht, wegen des Coronavirus gebe es heuer um 50 Prozent weniger Besucher, so der GROHAG-Chef, der nicht damit rechnet, dass sich Besucher durch die Maskenpflicht abhalten lassen. Hörl glaubt auch, dass die Verordnung bereits nächste Woche wieder zurückgenommen werde.

Mund-Nasen-Schutzes auch in Gmünd zu tragen

Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr an folgenden Orten: Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor, Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte, Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum, sowie der Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie sämtlicher befestigter Wege, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße/Gletscherstraße. Zudem ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist durch eine zweite Verordnung auch beim Gmündner Kunsthandwerksmarkt (1. bis 2. August) verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 8.00 bis 24.00 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in beiden Verordnungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.

Maskenpflicht in Wolfsberg aufgehoben

Die Maskenpflicht in Wolfsberg galt wochenends in Teilen der Innenstadt auf Straßen und Wegen von 21.00 bis 2.00 Uhr, nicht aber in den Bars und Lokalen. Zur Begründung der Aufhebung hieß es am Freitag, dass es jetzt ein Abkommen zwischen der Bezirksverwaltungsbehörde und den Gastronomen gebe.

Diese hätten sich verpflichtet, die Abstände zwischen den Gästen vor den Lokalen selbst zu kontrollieren. Dort werden jetzt Raucherbereiche geschaffen. Weiters verpflichteten sich die Wirte dazu, dass ihre Mitarbeiter Mund-Nasen-Schutz tragen und die Gäste bezüglich der Hygienemaßnahmen sensibilisieren.