Der Verfassungsgerichtshof kippte Teile des Coronavirus-Maßnahmenpaketes. Am Mittwoch wurden daraufhin von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Fehler bei den Verordnungen eingeräumt und es wurde angekündigt, dass bei Verstößen gegen die Abstandsregeln keine Strafen verhängt werden. Die Gesundheitsbehörden in Kärnten gehen unterschiedlich mit der derzeitigen Situation um.
Villach legt Anzeigen vorerst „in die Schublade“
In Villach rüstet man sich für die Kirchtagswoche. Der eigentliche Villacher Kirchtag wurde zwar abgesagt, es werden aber kleinere Veranstaltungen, sogenannte „Hauskirchtage“ durchgeführt. Mitarbeiter der Stadt kontrollieren, ob die Coronavirus-Bestimmungen eingehalten werden, sagte der Leiter der Behördenverwaltung, Alfred Winkler.
Strafen-Wirrwarr bei Corona-Verstößen
Werden Verstöße gegen Corona-Bestimmungen bestraft oder nicht? Darüber herrscht derzeit vor allem bei der Polizei Unklarheit.
„Villach kontrolliert. Vilach fordert auf, die Vorgaben des Gesetzgebers zu befolgen. Villach wird die Anzeigen in die Schublade legen und warten, was der Bund und der Verordnungsgeber dann wirklich tut und dann werden wir sehen, ob diese Anzeigen zu Strafen führen – das tun wir derzeit nicht. Das Problem ist dass nachträglich festgestellt worden ist, dass diese Strafen zu Unrecht verhängt worden sind. Das betrifft in Villach etwa 200 Fälle, eine Strafsumme von ca. 30.000 Euro, davon sind 10.000 auch schon einbezahlt.“
Maskenpflicht weiterhin aufrecht
Der Verfassungsgerichtshof kippte nur einige der Coronavirus-Verordnungen, wie etwa das allgemeine Betretungsverbot für öffentliche Orte und Plätze. Die Maskenpflicht an bestimmten Orten sei nach wie vor aufrecht und für Villach sei eine temporäre Maskenpflicht am Abend denkbar – zumindest dann, wenn es zu vielen Verstößen kommt. Dann könnte diese bereits ab Donnerstag in Kraft gesetzt werden.
Bezirkshauptmann: Nur Ermahnen nicht nachvollziehbar
In Velden gilt die Maskenpflicht am Abend bereits seit drei Wochen. Für die zuständige Bezirkshauptmannschaft Villach-Land ist die Rechtslage klar, sagte Bezirkshauptmann Bernd Riepan: „Ich verstehe die Aufregung nicht ganz, die Rechtslage ist mehr oder weniger klar. Die entsprechenden Verordnungen sind in Geltung und haben Rechtsgültigkeit, insofern ist es nur konsequent, diese auch zu kontrollieren und wenn es sein muss, auch zu bestrafen. Das Schreiben der Polizei in Hinblick auf das Ermahnungsverhalten vor Ort ist für mich rechtlich nicht nachvollziehbar, zumal die Bestimmungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes ganz klar und eindeutig sind.“
Landespolizeidirektion will Abklärung abwarten
Auch seitens des Landes heißt es, der behördliche Auftrag an die Polizei, bei den Kontrollen zu assistieren, sei nach wie vor aufrecht. Laut Auskunft der Landespolizeidirektion werden derzeit aber keine Strafen verhängt. Die weitere Vorgangsweise müsse zwischen Innen- und Gesundheitsministerium abgeklärt werden.