Chronik

Motorboot-Prozess: Freispruch für Bootsführer

Drei Jahre nach dem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee wurde der Bootsführer nach zweimaliger Berufung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen.

Bei dem Motorbootunfall kam ein Familienvater ums Leben. Ereignet hatte sich der folgenschwere Unfall 2017. Eine Männerrunde unternahm damals eine Fahrt mit dem Motorboot auf dem Wörthersee, einer der alkholisierten Fahrgäste übernahm das Steuer und verursachte mit einem Fahrmanöver einen tödlichen Unfall, bei dem sein Freund starb.

Der 47 Jahre alte Unfallenker wurde 2018 zu zehn Monaten Haft verurteilt. Aber auch der 35 Jahre alte Bootsführer wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt: Er hätte den Unfalllenker wegen seiner Alkoholisierung gar nicht ans Steuer lassen dürfen, lautete damals die Begründung.

Der Anwalt des Bootsführer legte Berufung ein, das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Im Jänner des heurigen Jahres wurde der Mann dann am Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Auch dagegen meldete der Verurteilte Berufung an.

Wieviel Alkoholkonsum bei Gästen beobachtet?

In der Berufungsverhandlung am Mittwoch am Klagenfurter Landesgericht drehte sich alles um die Frage, welchen Alkoholkonsum der 35-Jährige, der die Männerrunde begleitete, beobachtet hatte. Bisher sprach der Mann immer nur von zwei bis drei Achterln Wein und einem Gin-Tonic, auch bei dieser Verhandlung blieb er bei seiner Aussage und beteuterte, dass bei keinem Fahrgast Alkoholisierungssymptome bemerkbar gewesen seien.

Freispruch: Alkoholisierung kaum erkennbar

Ein Sachverständiger rechnete vor, dass der Unfalllenker selbst mit fünf Achterln und einem Gin-Tonic nur knapp über der erlaubten Promillegrenze gewesen wäre. Für Richterin Sabine Rossmann konnte demnach nicht nachgewiesen werden, dass eine Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut für den Bootsführer erkennbar war. Sie sprach diesen frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits abgebüßt hat der 47 Jahre alte Unfallenker seine Strafe. Der Mann hatte eine Fußfessel beantragt und ist diese seit vergangener Woche wieder los.