Die beiden angeklagten Bombenleger
ORF/Konrad Weixelbraun
ORF/Konrad Weixelbraun
Chronik

Schuldsprüche im Bombenleger-Prozess

Am Dienstag sind die beiden Angeklagten im Bombenleger- Prozess wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Sie sollen der Ex-Frau des Erstangeklagten eine Bombe vor die Haustür gelegt haben. Beide Männer wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, der Erstangeklagte wird zudem in eine Anstalt eingewiesen.

Der Prozess rund um den Paketbombenanschlag in Guttaring am 1. Oktober des Vorjahres wurde Dienstagnachmittag mit zwei Schuldsprüchen beendet. Der Erstangeklagte wurde zu 17 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein gleichaltriger Komplize wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Beide Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit. Der Verteidiger des Erstangeklagten kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen, um eine Reduzierung der Strafe zu erreichen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldsprüche im Bombenleger-Prozess

Am Dienstag sind die beiden Angeklagten im Bombenleger- Prozess wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Sie sollen der Ex-Frau des Erstangeklagten eine Bombe vor die Haustür gelegt haben. Beide Männer wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, der Erstangeklagte wird zudem in eine Anstalt eingewiesen.

Geschworenen entschieden einstimmig

Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass die beiden Männer vorgehabt hatten, die Frau zu ermorden. In seiner Begründung der Strafhöhe sprach Gerichtspräsident Bernd Lutschounig davon, dass die Frau schwere Dauerfolgen davongetragen hatte. Der Anschlag sei besonders heimtückisch, in Form einer Sprengfalle erfolgt. Und das Motiv, an Geld aus der Lebensversicherung der Frau zu kommen, sei ein besonders verwerfliches gewesen.

Mildernd fiel ins Gewicht, dass beide Angeklagte bis zur Tat gerichtlich unbescholten waren. Der Zweitangeklagte hatte auch noch ein reumütiges Geständnis abgelegt – dieses hatte aber beim Ex-Mann des Opfers gefehlt. Auch kam bei ihm hinzu, dass er seinen Komplizen zur Tat verführt habe. Seine Strafe kommt zu einer viermonatigen Haftstrafe wegen Nötigung und Körperverletzung in einem Prozess zwischen der Tat und der jetzigen Verurteilung hinzu.

Einweisung in Anstalt gefordert

Im Prozess wegen versuchten Mordes durch einen Bombenanschlag auf eine 27-jährige Kärntnerin hatte am Dienstag Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth am Landesgericht Klagenfurt die Verurteilung der beiden 29-jährigen Angeklagten gefordert. Wie Wohlgemuth betonte, würden gleich mehrere Erschwerungsgründe vorliegen. „Habgier ist als Motiv ein besonders verwerflicher Beweggrund“, sagte sie mit Verweis darauf, dass die beiden die Lebensversicherung der Frau kassieren wollten. Die Frau würde mit den schweren Dauerfolgen der Explosion ihr ganzes Leben lang zu kämpfen haben. Und außerdem sei die Tat „besonders heimtückisch“ begangen worden. Die Männer hätten gewusst, dass ihr Opfer oft etwas im Internet bestellt und die Bombe deshalb als Versandpaket getarnt.

Neben einer Verurteilung im Sinne der Anklage forderte Wohlgemuth auch noch die Einweisung des Ex-Mannes des Opfers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie verwies auch auf das Beweisverfahren, das ergeben hatte, dass die Frau den Anschlag nur mit Glück überlebt hatte.

Verteidiger: Klient hat Bezug zur Realität verloren

„Mein Klient hat den Bezug zur Realität verloren“, sagte Hans Gradischnig, der Verteidiger des Ex-Mannes des Opfers. Der Anklage habe er wenig entgegenzusetzen, meinte er weiter. „Entscheidend wird nun sein, dass er in eine Anstalt kommt, in der er die Chance hat zu gesunden.“ Sein Mandant solle eine Chance bekommen, in seinem Leben neu anzufangen und zu beweisen, „dass das, was er jetzt gemacht hat, gegen sein normales Wesen war“.

Gunther Huainigg, der Verteidiger des Komplizen, verwies auf eine Reihe von Milderungsgründen, die seinem Mandanten zugutekommen würden. So sei er bis zur Tat am 1. Oktober 2019 völlig unbescholten gewesen, und er habe auch am Tag nach der Tat ein vollinhaltliches Geständnis abgelegt und auch eine teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet. „Es ist offensichtlich, von wem die Initiative ausgegangen ist“, meinte der Verteidiger mit Blick auf den Erstangeklagten.

Gutachter sah kein Mitgefühl

Am Dienstagvormittag waren die Sachverständigen am Wort. Peter Hofmann, der psychiatrische Sachverständige, sagte in seinen Ausführungen, dass er eine Einweisung des angeklagten Ex-Mannes für notwendig hält. „Es besteht die große Gefahr, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten setzen wird.“

Der 29-Jährige habe eine emotionale Störung, die sehr stark ausgeprägt sei. Das habe sich auch im Prozessverlauf gezeigt: „Mitgefühl gegenüber dem Opfer war meiner Meinung nach nicht wahrnehmbar. Seine Entschuldigung am gestrigen Verhandlungstag war ein Lippenbekenntnis“, führte Hofmann aus. Die Verhandlung habe das Bild einer „gekränkten, narzisstischen Persönlichkeit“ gezeigt. „Er ist in der Vernehmung immer nur in Tränen ausgebrochen, wenn es um seine Person gegangen ist.“

Der 29-Jährige habe einen Verfolgungswahn entwickelt und „Victim Blaming“, also das Beschuldigen des Opfers, betrieben: „Er hat gesagt, nicht er, sondern seine Ex-Frau versaut dem gemeinsamen Sohn das Leben.“ Er leide unter einer schizotypen Störung. Er halte es auch für möglich, dass der Bombenbauer seinen ehemaligen Freund und Komplizen manipuliert habe, die Bombe vor dem Mehrparteienhaus in Guttaring abzulegen, sagte der Gutachter.

Sachverständiger baute Bombe nach

Sachverständiger Armin Zotter erläuterte in seinem sprengtechnischen Gutachten den Aufbau und die Sprengkraft der Bombe. Detailliert legte er dar, welche Spuren von dem Sprengsatz am Tatort gefunden. Schwarzpulver, Benzin und Metallknallsätze seien beim Bau der Bombe zum Einsatz gekommen. Zum Explodieren gebracht wurde sie mit einem Zünder mit Funkfernbedienung, der über das Internet um nur 20 Euro bestellt werden kann.

Der Sachverständige hatte die Bombe in unterschiedlichen Ausführungen nachgebaut und auf einem Testgelände zur Explosion gebracht. Ein Video der Explosionen, die meterhohe Feuerbälle zur Folge hatten, wurde im Gerichtssaal gezeigt. Bei den Experimenten stellte sich heraus, dass die Bombe, die in Guttaring zum Einsatz kam, eine wesentlich größere Sprengkraft gehabt haben muss, als mit den von den Angeklagten beschriebenen Bestandteilen möglich gewesen wäre. Bei den Versuchen mit Dummies wurde nie ein ähnlicher Schaden wie bei der Bombe vom 1. Oktober erreicht.

„Illegale Metallknallsätze verwendet“

Der Sachverständige schloss daraus, dass wohl in Österreich illegale Metallknallsätze verwendet worden waren. Bei den Versuchen war Schwarzpulver eingesetzt worden, was wesentlich schwächer ist. „Das lässt auf erhebliches Täterwissen zum Bau einer Bombe schließen. Wir haben es also mit jemandem zu tun, der nicht einfach ein paar Komponenten in eine Kiste füllt. Für eine solche Bombe muss man Vorversuche durchgeführt oder eine sehr exakte Bombenbauanleitung aus dem Internet gehabt haben.“ Die Bombe hätte jedenfalls tödliche Wirkung gehabt, stellte er klar.

Regungslos saß der 29 Jahre alte Bombenbauer während all dieser Ausführungen auf seinem Sessel und schaute zu Boden. Nur sein gleichaltriger ehemaliger Bundesheerkollege schluchzte und zitterte am ganzen Körper, als die Detonationen der Testsprengungen im Saal zu hören waren.

Opfer konnte noch weglaufen

Das hielt auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch fest: Wäre die 27-Jährige nicht weggelaufen, sondern im Zentrum der Explosion gestanden, wäre sie so schwer verletzt worden, dass sie wohl unmittelbar nach der Explosion gestorben wäre. Ihr Glück war auch, dass sie beim Weglaufen der Explosion den Rücken zugewandt hatte – sonst hätte die Detonation auch noch schwere Auswirkungen auf die Lunge gehabt.