Das Ordnungsamt kontrolliert
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Chronik

230 Quarantäne-Checks durch Ordnungsamt

Der Verstoß einer Frau gegen ihre Heimquarantäne wegen des Coronavirus ist kein Einzelfall gewesen. Die 49-Jährige musste sich dafür auch am Mittwoch vor Gericht verantworten. Bei landesweiten Kontrollen hat es bisher 124 Verstöße und Anzeigen gegeben.

230 Kontrollen zwecks Einhaltung der Heimquarantäne hat das Klagenfurter Ordnungsamt bisher durchgeführt. 20 Personen konnten dabei nicht an ihrer Wohnadresse angetroffen werden. Wurden sie zur Rede gestellt, fehlte oft das Unrechtsbewusstsein. „Sie waren nur kurz einmal weg oder haben nur kurz etwas besorgt. Diese Dinge werden dann als Ausrede gebracht“, so Wilfried Kammerer, Leiter des Ordnungsamtes Klagenfurt.

Rechtlicher Unterschied ob positiv getestet oder nicht

Dennoch kann das schwere strafrechtliche Folgen haben. Eine Rolle spielt, ob es sich um einen bloßen Coronavirus-Verdachtsfall oder eine tatsächliche Erkrankung handelt. „Hat jemand nur einen Absonderungsbescheid und wurde nicht positiv getestet und er ist nicht zuhause, dann wird das gemeldet und es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet“, so Kammerer.

Eine Geldstrafe wird verhängt. Kann diese nicht eingetrieben werden, gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe. „Ganz anders sieht es aus, wenn jemand positiv getestet, denn befinden wir uns im Kriminalstrafrecht das heißt im Bereich der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten und da gibt es dann ein Gerichtsverfahren“, so der Leiter des Klagenfurter Ordnungsamtes.

Erstes Coronavirus-Urteil

Das erste Gerichtsverfahren diesbezüglich endete im Falle jener 49 Jahre alten Frau mit einem Schuldspruch, einer 800 Euro Geldstrafe und einer sechsmonatigen bedingten Haft geendet hat. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem abschreckenden Signal für Nachahmer, das damit ausgesendet werden sollte – mehr dazu in CoV-Prozess: Geld- und bedingte Haftstrafe