Prozess gegen eine Frau wegen Gefährdung der Allgemeinheit – sie ging trotz Infektion ohne Maske einkaufen
APA/PETER LINDNER
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Chronik

CoV-Prozess: Geld- und bedingte Haftstrafe

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie war mit CoV infiziert, ging aber trotz Heimquarantäne in ein Geschäft.

Die 49-jährige Bosnierin war Ende März positiv auf das Coronavirus getestet worden. Trotzdem verließ sie einige Tage später ihre Wohnung und ging zu einem Postschalter in einem Supermarkt, um Geld zu überweisen, wie es im Strafantrag von Staatsanwalt Stefan Engelbert hieß.

„Wollte Geld für kranke Enkelin überweisen“

Die Angeklagte bekannte sich vor Richter Oliver Kriz schuldig. Sie rechtfertigte sich damit, dass ihre Enkeltochter in Bosnien Fieber gehabt habe, weshalb sie der Familie Geld überweisen wollte. Erst hatte sie eine Kollegin beauftragt, das Geld zu überweisen, was aber nicht funktioniert hatte. Deshalb entschied sie sich, selbst außer Haus zu gehen. „Ich wäre nicht gegangen, wenn meine Enkelin nicht krank gewesen wäre“, beteuerte sie.

Unterschiedliche Angaben gab es schließlich darüber, ob die Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte, als sie das Geld überwies. Sie selbst sagte, dass sie eine Maske getragen habe: „Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske.“ Vielleicht habe sie die Maske aber kurz aufs Kinn geschoben, weil ihr heiß war. Das bestritt aber die Bankangestellte, die die Angeklagte bedient hatte: Diese habe keine Maske getragen, auch am Kinn habe sie keine gehabt.

Urteil soll abschreckendes Signal sein

In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Kriz, dass ein „gewisser Prozentsatz der Bevölkerung“ dazu neige, Maßnahmen, die die Behörden korrekt anordnen würden, nicht Folge zu leisten. Die Angeklagte hätte eindeutig in Heimquarantäne sein müssen, mit dem Urteil – 100 Tagessätze zu je acht Euro und sechs Monate bedingte Haft – soll auch ein abschreckendes Signal ausgesendet werden.

Die Frau, die ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, sagte, sie sei mit dem Urteil einverstanden, Staatsanwalt Engelbert gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mindestens sechs weitere Verfahren

Mit ihrer Handlungsweise ist die Frau nicht alleine. In allen Kärntner Bezirken haben CoV-Infizierte gegen die Heimquarantäne verstoßen. Bisher gab es in Kärnten 124 Anzeigen. Die meisten Anzeigen gab es mit 48 Anzeigen in Villach, gefolgt von 25 Anzeigen in Klagenfurt. An dritter Stelle steht mit 24 Anzeigen Spittal an der Drau.

Am Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kärnten sind bisher sechs Verfahren nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz anhängig. Das sagte Gerichtspräsident Armin Ragoßnig am Mittwoch auf APA-Anfrage. Ob oder wie sich die am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheidungen auf diese Verfahren auswirken, müssten die zuständigen Richter beurteilen, erklärte Ragoßnig.

Strafe wegen gemeinsamen Fahrens im Auto

Konkret wehren sich zwei Personen gegen die Strafe, die sie bekamen, weil sie gemeinsam ohne Mundschutz im Auto gefahren waren. Die anderen vier Verfahren betreffen Personen, die sich trotz Betriebssperre in einem Lokal aufgehalten hatten. Nach dem Epidemiegesetz war am Landesverwaltungsgericht kein Verfahren mehr anhängig. Ein Verfahren einer Covid-19-erkrankten Person, die sich gegen die Freiheitsbeschränkung durch die verhängte Quarantäne gewehrt hatte, wurde ans Bezirksgericht St. Veit an der Glan abgetreten.

Wie viele Verfahren auf Bezirksebene noch offen sind oder bereits abgeschlossen wurden, war vorerst unklar. Beispielsweise hatte es im Bezirk Villach-Land „zwei oder drei“ Strafen wegen der Ausgangsbeschränkungen gegeben, sagte Behördenleiter Bernd Riepan. Seine Behörde sei bei der Verhängung von Strafen sehr vorsichtig gewesen, sehr viel – etwa Anzeigen wegen gemeinsamen Fahrens in einem Auto oder „Coronapartys“ – habe man eingestellt.