Mund-Nasen-Schutz
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
Chronik

Maskenpflicht in Spittal an der Drau

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Spittal an der Drau hat am Dienstag eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verordnet. Die Maskenpflicht gilt an den kommenden sechs Freitagen für „Dämmer-Shopping-Events“ von 18.00 Uhr bis 2.00 Uhr früh im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalitätenmeile.

Diesen Freitag, 24. Juli, und in weiterer Folge an fünf weiteren Freitagen (31. Juli, 7., 14., 21., und 28. August), finden in Spittal/Drau sogenannte Dämmer-Shopping-Events statt. Unter Zugrundelegung einer medizinischen Stellungnahme habe sich die BH Spittal nun entschlossen, als Vorsichtsmaßnahme eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht zu erlassen.

BH: Sicherheitsabstand häufig nicht gegeben

Demnach sind die Besucher der Dämmer-Shopping-Events verpflichtet, an öffentlichen Orten im Stadtkern von Spittal und entlang der Lokalmeile einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erfahrungswerte aus ähnlichen Veranstaltungen hätten gezeigt, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Besuchern häufig nicht dauerhaft eingehalten werden könne. Zudem wäre auch eine etwaige Kontaktpersonenerhebung in diesem Zusammenhang deutlich erschwert.

Die Verordnung gilt für folgende öffentliche Orte:

  • Die Drautal Straße B 100 ab der Lieser-Brücke (Brückenstraße – Hauptplatz – Burgplatz – Tiroler Straße) bis auf Höhe Objekt Tiroler Straße 2 (Firma Gloriette).
  • Die Katschberg Straße B 99 ab der Burgplatzkreuzung bis auf Höhe Objekt Neuer Platz 19 (Filiale Austrian Anadi Bank) inklusive des Neuen Platzes.
  • Die Rathausgasse, den Rathausplatz sowie Am Rathausplatz, die Ebnergasse und die Siebenbürgergasse – jeweils im gesamten Verlauf und für die Bernhardtgasse von der Kreuzung mit der Katschberg Straße B 99 bis zur Kreuzung mit der Liesersteggasse und für die Liesersteggasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100).
  • Die Ortenburger Straße (Baldramsdorfer Straße L 5) von der Abzweigung am Hauptplatz (B 100) bis zur Kreuzung Jahnstraße – die Jahnstraße bis zur Kreuzung mit der Litzelhofenstraße – für die Litzelhofenstraße bis zur Kreuzung mit der Kirchgasse, die Kirchgasse und die Grebmergasse – im gesamten Verlauf sowie für die Bogengasse von der Kreuzung mit der Kirchgasse bis zur Einbindung in die Brückenstraße (B 100) und in die Lederergasse und der Ponauer Straße von der Kreuzung mit der Bogengasse bis auf Höhe Objekt Ponauer Straße 3a.
  • Für den Bereich des Schlossparks rund um den Springbrunnen und die Zugänge zum Springbrunnen, abzweigend von der Burgplatzkreuzung (B 100 – B 99) und vom Gendarmerieplatz.

Eingeschlossen sind auch die Parkplätze und die begleitenden öffentlichen Verkehrsflächen für den Fußgängerverkehr (wie Gehsteige, Gehwege, Stiegenab- bzw –aufgänge).

Regierung gibt neue Maßnahmen bekannt

Die Regierung wird am Dienstagnachmittag weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgeben. Erwartet wird etwa eine Ausweitung der Maskenpflicht. Für 15.00 Uhr ist eine Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angekündigt.