Kärntner Landtag Plenarsaal von oben
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Politik

Einstimmig für mehr Oppositionsrechte

Die vier Landtagsparteien, SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Kärnten haben gemeinsam eine Stärkung der Rechte der Oppositionsparteien im Landtag ausgearbeitet. Die nach der Verfassungsreform eingerichteten Oppositionsrechte seien zu wenig gewesen, um ein Gleichgewicht herzustellen.

Drei Jahre ist es her, dass der Landtag eine große Verfassungsreform beschlossen hat. Seit 2018 sitzen in der Regierung nur noch Koalitionsparteien, seit der letzten Wahl SPÖ und ÖVP. Die Opposition, derzeit FPÖ und Team Kärnten, erhielt dafür im Landtag mehr Rechte. Die vier Landtagsparteien arbeiteten nun gemeinsam 23 Punkte für mehr Oppositionsrechte aus, mit denen auch mehr Transparenz erreicht werden soll. An Vorschlägen habe man eineinhalb Jahre gefeilt.

ÖVP-Klubobmann Markus Malle; Andreas Scherwitzl, stellvertretender Klubobmann der SPÖ; FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann; Obmann des Team Kärnten Gerhard Köfer (von vorne nach hinten)
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Vor dem Eingang zum Landtag: ÖVP-Klubobmann Markus Malle; Andreas Scherwitzl, stellvertretender Klubobmann der SPÖ; FPÖ-Klubobmann Gernot Darmann; Obmann des Team Kärnten Gerhard Köfer (von vorne nach hinten)

Novelle der Landesverfassung

Durch die Vier-Parteien-Einigung kommt es im Kärntner Landtag zu einer Novelle der Landesverfassung. Dies gaben die Landtagsabgeordneten Klubobmann-Stellvertreter Andreas Scherwitzl, Klubobmann Gernot Darmann, Klubobmann Markus Malle sowie IG-Obmann Gerhard Köfer in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Grünen Saal des Klagenfurter Landhauses am Dienstag bekannt.

Kernstück der Novelle ist eine Ausweitung der Rechte für kleinere Fraktionen und eine Stärkung des Landtages. So erhalten Interessensgemeinschaften zukünftig die Möglichkeit, Dringlichkeitsanträge einzubringen, bei mündlichen Anfragen wird der/die Fragesteller/in entscheiden können, ob er eine mündliche oder schriftliche Antwort seitens des Regierungsmitgliedes wünscht.

Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofs ausgeweitet

Anfragen werden auch an den Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin ermöglicht. Ausgeweitet werden auch die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofs. Er wird dazu ermächtigt, Unternehmen, an denen Gemeinden mit zumindest 25 Prozent beteiligt sind, zu prüfen. Zudem kommt es bei investiven Einzelvorhaben von Gemeinden über 2,5 Millionen Euro zu einer Großvorhabensprüfung durch den Landesrechnungshof.

Der Beschluss zur Ausarbeitung der Novelle durch die Verfassungsabteilung des Landes soll in der nächsten Landtagssitzung am Donnerstag erfolgen.

Notwendiger Kompromiss und Update für Spielregeln

Die Novelle der Landesverfassung sei zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls ein wichtiger und richtiger Schritt, darin waren sich alle Parteienvertreter einig. Jetzt könne der Landtag Selbstvertrauen gegenüber der Landesregierung zeigen, sagte der Verfassungsausschuss-Vorsitzende Andreas Scherwitzl (SPÖ). Einerseits wolle man damit die Gewaltentrennung sicherstellen und andererseits die „schiefe Ebene“ zwischen Regierung und Landtag abflachen, so Scherwitzl.

Für Gernot Darman (FPÖ) sei ein Kompromiss zur Stärkung der Opposition und des Landtages gefunden worden. Hier seien insbesondere die Kontrollrechte des Landtages zu nennen, sagte Darmann. Für ÖVP-Klubobmann Markus Malle sei dies ein kleines aber notwendiges Update, wie man es auch am Handy manchmal machen müsse.

Gerhard Köfer vom Team Kärnten (TK) strich heraus, dass es notwendige Spielregeln brauche. Vor allem die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofs seien ein wichtiger Beitrag zur Transparenz mit dem Umgang öffentlicher Mittel.