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Politik

Arbeitslosengeld: Einmalbonus gesichert

Der Gesundheits- und Pflegeausschuss im Kärntner Landtag hat am Dienstag geklärt, dass die Einmalzahlung des Bundes über 450 Euro ausgezahlt wird, ohne dass dadurch Bezieher der Mindestsicherung benachteiligt werden. Das Bundespflegegeld soll zudem künftig nicht mehr als Einkommen betrachtet werden.

In Aussendungen von SPÖ, ÖVP und FPÖ hieß es am Dienstag, nach der Sitzung des Sozialausschusses, es sei bereits sicher gestellt, dass alle Arbeitslosen in Kärnten die Einmalzahlung des Bundes ab September erhalten. Nach der noch geltenden Rechtslage würden aber die Bezieher von Arbeitslosengeld, die einen Aufstockungsbetrag auf 920 Euro aus der Mindestsicherung beziehen, die Einmalzahlung zwar bekommen, aber um den Betrag der Mindestsicherung umfallen. In Gesprächen mit der Landesregierung sei aber bereits klar gestellt, dass die Mindestsicherung durch den Bezug der Einmalzahlung nicht geschmälert werde, sagte die Vorsitzende des Gesundheits-, Sozial- und Pflegeausschusses Landtagsabgeordnete Waltraud Roher (SPÖ).

Bonus kommt nun bei allen an

SPÖ und ÖVP sagten, die Auszahlung der 450 Euro sei damit sichergestellt. Personen, die so wenig Arbeitslosengeld bekommen, dass sie zugleich Mindestsicherung beziehen müssen, wären um die Mindestsicherung umgefallen. Dabei gehe es auch hier um Menschen, die unverschuldet durch die Covid-Pandemie ihren Job verloren haben.

Von der FPÖ, die die Problematik thematisiert hatte, hieß es, bei der Einmalzahlung handle es sich zwar um „Almosenpolitik“, es sei jedoch sicherzustellen gewesen, „dass der Bonus bei allen Arbeitslosen ankommt“, sagte FPÖ-Landesparteiobmann Klubobmann Gernot Darmann.

Bundespflegegeld nicht mehr als Einkommen gerechnet

Einstimmig beschlossen wurde im Ausschuss auch ein Antrag, wonach das Bundespflegegeld ab 1. August nicht mehr als Einkommen zu rechnen sei. Wenn derzeit jemand Pflegegeld vom Bund bezieht, wird das als zusätzliches Einkommen gewertet. Für Pflegebedürftige, die die Mindestsicherung beziehen, bedeutet das, dass ihnen – wegen dieses zusätzlichen Einkommens – die Mindestsicherung gekürzt wird. Im schlimmsten Fall fallen sie komplett aus der Mindestsicherung. Auch Mütter schwer beeinträchtigter Kinder erhalten derzeit keine oder nur eine gekürzte Mindestsicherung, weil das Pflegegeld als Einkommen gewertet wird.

Diese „Schieflage“ solle nun korrigiert werden, „denn wer zu Hause pflegt, darf nicht bestraft werden“, sagte ÖVP-Pflegesprecherin Silvia Häusl-Benz. Am Donnerstag könne die Gesetzesänderung im Landtag beschlossen werden.