Reisen ist heuer komplizierter als gewohnt, dennoch will der ÖAMTC nicht von Reisen ins Ausland abraten oder im Gegenzug eine Empfehlung für einen Österreich-Urlaub abgeben. Empfohlen wird aber in jedem Fall eine gute Reise-Vorbereitung, egal wohin es geht.
„Für den Fall, dass man während des Urlaubs grippeähnliche Symptome aufweist, sollte man gewappnet sein und immer die jeweilige Telefonnummer in seinem Handy abgespeichert haben um den Covid-19 Verdacht melden zu können und Hilfe zu bekommen. Weiters empfehlen wir auch immer die Nummer der österreichischen Botschaft und des Außenministeriums abzuspeichern“, sagte Patrick Boschitz von der ÖAMTC-Rechtsberatung in Klagenfurt.
Lotterie bei Einreise nach Griechenland
Spontane Reisen sind heuer nicht so leicht möglich, denn für viele der bei Kärntnern beliebten Urlaubsländern gilt eine Registrierungspflicht, meist auch 48 Stunden vor Grenzübertritt. „Für Italien-Urlaube gilt das für die Regionen Apulien und Kalabrien, sowie die Inseln Sardinien und Sizilien. Da muss vorab eine Onlinereiseregistrierung vorgenommen werden und das müsste 48 Stunden vorher elektronisch passieren. In Kroatien zum Beispiel ist eine Registrierung entweder vorab online oder direkt beim Grenzübertritt erforderlich. Wir empfehlen, das vorab zu machen. Da kann man grundsätzlich Wartezeiten an der Grenze vermeiden“, so Boschitz.
Zum Urlaubs-Lotteriespiel kann die Einreise in Griechenland werden. „Bei der Einreise nach Griechenland ist eine Einreiseonline-Registrierung 24 Stunden vorab verpflichtend. Dazu erhält man einen QR Code. Der wird bei der Einreise kontrolliert und auf Basis dieser Angaben, errechnet ein künstlicher Gesundheitsalgorithmus, ob diese Person auf Covid-19 getestet wird. Würde man getestet werden, müsste man sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben, zum Beispiel in seinem Hotel“, erklärte der ÖAMTC-Rechtsexperte.
Strafen von bis zu 16.000 Euro
Auch Autofahren im Urlaub ist heuer etwas umständlicher. In manchen Ländern gilt Maskenpflicht im Auto. In Italien ist die Sache am strengsten geregelt. „Wer da nicht mit haushaltszugehörigen Personen unterwegs ist, muss den Beifahrersitz freilassen und auf den weiteren Sitzreihen dürfen maximal zwei Personen sitzen“, so Boschitz.
Das bedeutet, bei einem Italien-Urlaub mit Freunden oder Familienmitgliedern, die nicht im selben Haushalt leben, eine Maximalbelegung im Auto von nur drei Personen. Der ÖAMTC rät, einen Meldezettel für eine mögliche Kontrolle mitzunehmen und sämtliche Regelungen strikt einzuhalten. Denn es drohen je nach Land, Strafen zwischen 400 und 16.000 Euro. Reisebeschränkungen, die sich während der Coronavirus-Pandemie schnell ändern können, werden laufend auf der Internetseite des Außenministeriums aktualisiert.