Landesgericht Klagenfurt außen im Sommer
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Chronik

Prozess vertagt, Hauptzeuge nicht auffindbar

Am Landesgericht Klagenfurt hat sich am Donnerstag ein 45 Jahre alter Mann aus Wolfsberg verantworten müssen. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Er soll im Streit seinen Nachbarn mit einem Klappmesser attackiert haben. Der Angeklagte wurde bereits 27 Mal in die Psychiatrie eingeliefert. Das Opfer war nicht auffindbar. Der Prozess wurde vertagt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2019 in Wolfsberg. Der Angeklagte geriet mit seinem Nachbarn nach einer gemeinsamen Zecherei in Streit und stach ihm ein Klappmesser in den Bauch. Er habe sich nur wehren wollen, der Nachbar habe ihn angegriffen, sagte der 45-Jährige in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Geschworenensenats, Richter Gerhard Pöllinger-Sorre. Allerdings wichen seine Schilderungen, die er vor der Polizei und beim Psychiater abgegeben hatte und nun in der Hauptverhandlung präsentierte, zum Teil deutlich voneinander ab.

Messer Tatwaffe
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Die Tatwaffe, mit der der Angeklagte das Opfer attackiert haben soll.

Geistige und seelische Abartigkeit attestiert

Laut psychiatrischem Gutachter war der Mann zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsunfähig. Aufgrund seiner Erkrankungen – Paranoia, Schizophrenie, Epilepsie und dauerhaften Alkoholismus sowie Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas und der davon verursachten Hirnblutung – seien Gewalttaten jederzeit wieder möglich, meinte er und empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

In einer solchen Anstalt war der Angeklagte bereits einmal neun Jahre lang, bis zum Jahr 2015. Davor war er 27 Mal, immer wieder wegen Randalierens unter Alkoholeinfluss, in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Aber es sei nie gelungen, ihn nachhaltig zu stabilisieren, erklärte der Sachverständige. Der Betroffene leide unter einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades. Staatsanwältin Doris Kugler modifizierte daraufhin die Anklage und forderte die Einweisung ohne Schuldspruch.

Polizei konnte Opfer nicht finden

Der Gerichtsgutachter konnte seine Expertise nur anhand von Unterlagen, wie CT- und OP-Bericht erstellen, da das Opfer zur Untersuchung nicht erschienen war. Das Bauchfell sei nicht durchtrennt und innere Organe seien nicht verletzt worden, aber die Verletzung einer kleineren Arterie in der Bauchdecke habe deutliche Blutungen verursacht, sagte er. Das Messer müsse bis zum Heft hineingestoßen worden sein, doch dem günstigen Stichkanal sei es zu verdanken, dass keine lebensgefährdenden Verletzungen entstanden seien, so der Sachverständige.

Das Opfer, das als Zeuge geladen war, erschien nicht vor Gericht. Der Mann soll sich im Moment in einem Villacher Obdachlosenheim aufhalten, wo er am Donnerstag von der Polizei aber nicht gefunden worden sei, erklärte der Richter. Daher wurde die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.