Mit der Ruhe am See sei es seit Wochen vorbei, sagte Helene Ropatsch, sie betreibt das Appartementhotel Karantanien in der Ossiacher Ortschaft Ostriach. Die neuen Nachbarn, ein Ehepaar aus Wien, würden seit Wochen bauen, mit enormen Lärm, sagte Ropatsch: „Da sind ständig die Lkws runter gefahren, haben Sachen abgeladen. Dann wurde die Einfahrt blockiert. Unsere Gäste konnten nicht zu- und abfahren. Dann war tagelang der Bagger unterwegs und es wurde mit der Flex gearbeitet. Das sind alles Geräusche, die für einen erholsamen Urlaub kontraproduktiv sind.“ Deswegen seien auch Gäste abgereist.
Baustopp durch Gemeinde nicht möglich
Im Gemeindeamt Ossiach füllt der Fall schon ganze Aktenordner. Der neue Ossiacher Bürgermeister, Gernot Prinz (FPÖ) ist darüber wenig erfreut, dass in seiner Tourismusgemeinde in der Hochsaison gebaut wird. In der Baubewilligung der Gemeinde steht dezidiert, dass von 1. Juni bis zum 15. September lärmerregende Bautätigkeiten einzustellen sind. Doch ein Baustopp durch die Gemeinde als oberste Baubehörde sei bei Verstößen dennoch nicht möglich, sagt der Bürgermeister: „Ich darf deshalb keinen Baustopp machen weil es die Verordnungen nicht zulassen. Da gibt es vom Verwaltungsgerichtshof ein Urteil aus dem Jahre 1991. Dieses ist bindend für die Gemeinde und als oberster Amtsträger der Gemeinde muss ich mich daran halten.“
Bereits zwölf Anzeigen bei Behörde
Der Ball wurde an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen weitergespielt. Die Strafabteilung geht zwölf Anzeigen in der Causa nach, sagte Bezirkshauptmann Dietmar Stückler: „Die Nichteinhaltung einer Auflage ist kein Schwarzbau an sich und ist eben verwaltungsstrafrechtlich zu sanktionieren.“ Pro Anzeige droht eine Strafe bis zu 3.000 Euro – also in Summe wären das dann maximal 36.000 Euro. Der Bezirkshauptmann sagte, dass die Strafen im Vergleich mit manchen millionenschweren Bauprojekten vom Gesetzgeber gering bemessen wurden.
Albert Kreiner, Verwaltungsjurist im Amt der Kärntner Landesregierung sagte dazu: „Allerdings muss man hier erkennen, dass die Gemeinde zwar nicht unmittelbar die Möglichkeit hat, den Bau abzusperren und zu versiegeln, sondern es könnte auch die Bezirkshauptmannschaft im Wege der Verwaltungsvollstreckung hier die Baueinstellung erzwingen – aber das ist ein deutlich aufwendigerer Weg. Auch bei diesen stellt sich die Frage der Dauer. Es kann also passieren, dass der Bau schon fertig gestellt ist, bevor die Bezirkshauptmannschaft in der Lage ist, das Vollstreckungsverfahren durchzuführen.“
Bauherr stoppte mittlerweile die Arbeiten
Donnerstagfrüh ging überraschend ein Anruf des Bauherren in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen ein. Er sagte, dass die Bauarbeiten ab sofort eingestellt werden. Sie würden im Herbst fortgesetzt. Gegenüber dem ORF wollte der Bauherr keine Stellungnahme abgeben. Er suche lieber das direkte Gespräch mit den Betroffenen, sagte er auf telefonische Nachfrage.