Landesgericht Klagenfurt
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Chronik

Vergewaltiger zu Haftstrafe verurteilt

Ein 20 Jahre alter Angeklagter ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines 13 Jahre alten Opfers zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. In Bezug auf ein 14 Jahre altes Opfer wurde der Mann im Zweifel freigesprochen.

Ankläger Julius Heidinger warf dem 20-Jährigen vor, im Jänner ein 13 Jahre altes Mädchen schwer sexuell missbraucht zu haben. Die Tat passiert spätabends, auf einem Supermarktparkplatz im Klagenfurter Stadtteil Waidmannsdorf. Der damals 19 Jahre alte Bursche hielt die 13-Jährige gegen ihren Willen in seinem Auto fest. Sie wollte ursprünglich zu einer Freundin gebracht werden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer auf mehrere Arten vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht hat. Ein Jahr zuvor soll er auch eine damals 14-Jährige vergewaltigt haben. Der Angeklagte gab zu, mit der 13-Jährigen geschlafen zu haben, dies sei aber einvernehmlich erfolgt, sagte er aus.

13-Jährige soll Sex angeboten haben

Der Angeklagte gestand vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk lediglich ein, dass er vom Alter des Mädchens gewusst hatte. Ansonsten stellte er die Angelegenheit so dar, als sei die Initiative von der 13-Jährigen ausgegangen. Sie habe den Geschlechtsverkehr als „Bezahlung“ dafür angeboten, dass er für sie und ihre Freundin Alkohol besorgt und sie mit dem Auto zu anderen Freundinnen gefahren hätte.

Im Falle des zweiten Opfers bestritt er sämtliche Vorwürfe, alles sei im Einvernehmen erfolgt. Laut Anklage hatte er bei ihr nach einvernehmlichem Sex Oralverkehr erzwungen. Im Fall der 13-Jährigen hatte das Krankenhaus, in dem sie behandelt wurde, Alarm geschlagen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Verteidiger Peter Gradischnig beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, da die Befragung seines Mandanten sehr persönliche Bereiche berühre. Der Schöffensenat gab diesem Antrag bezüglich der Vernehmung des Angeklagten, aber auch der Zeugenaussagen statt und schloss die Öffentlichkeit aus. Auch um die Opfer zu schützen, wie es hieß.

Der Strafrahmen würde bis 15 Jahre reichen, erklärte der Richter. Der Angeklagte, wie auch seine Eltern, brachen nach dem Spruch des Schöffensenats in Tränen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ermittlungen wegen Wiederbetätigung

Am Dienstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten wegen sechs weiterer Delikte ermittelt. Es soll weitere sechs Opfer geben, allesamt junge Mädchen. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, versuchte schwere Nötigung, sexueller Missbrauch Wehrloser oder psychisch Beeinträchtigter, Anbahnung sexueller Kontakte mit Unmündigen und sexueller Missbrauch Unmündiger.

Gegen den jungen Mann laufen aber noch weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Mit einem Abschlussbericht wird dieser Tage gerechnet.