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Gesundheit

Ungleichheit von Kur- und Wellnessgästen

Die Vorgaben der Regierung für Kuren und Reha sind streng, alle Patienten werden auf Covid-19 getestet und müssen Masken tragen. Problematisch wird das, wenn eine Kuranstalt und ein Wellnesshotel im selben Gebäude untergebracht sind. Es gelten unterschiedliche Regeln, Gäste ärgern sich.

Die Unterschiede zwischen Hotelgast und Kurgast können in Zeiten wie diesen größer nicht sein. Der Bleibergerhof ist so ein Beispiel, das für Unmut unter den Kurgästen sorgt. Der Bleibergerhof wird von der Humanomed-Gruppe betrieben. Zielgruppen sind Wellnessgäste, die privat buchen, aber auch Teilnehmer am ganzheitlichen Kurheilverfahren Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) der Pensionsversicherungsanstalt.

„Es kommt zur Ungleichbehandlung“

Wegen der unterschiedlichen Regeln für beide Gruppen gab es zahlreiche Beschwerdemails, die auch dem ORF vorligen. Die Rede ist von Patienten, die wie „Sklaven auf ihrem Zimmer gehalten werden“, Kurgäste, die „gar nichts machen dürfen“ im Gegensatz zu Hotelgästen, die alles dürfen.

Geschuldet sei das den gesetzlichen Vorgaben, sagte Ulrike Koscher-Preiss von der Humanomed Geschäftsführung: „Aus den unterschiedlichen Regelungen kommt es sicher zu einer Ungleichbehandlung von Wellness- und Kurgästen, was wir nicht wollen. Aber wir müssen uns an die Vorgaben und Regelungen halten.“ So sei der Mund-Nasen-Schutz im Kur- und Rehabereich zu tragen. In der Hotellerie sei das bereits abgeschafft worden, so Koscher-Preiss.

Warten auf Testergebnis im Zimmer

Wer in die Kuranstalt kommt, wird auf Covid-19 getestet und muss, bis das Ergebnis bekannt ist, auf seinem Zimmer bleiben. Danach aber nicht mehr, so Koscher-Preis. Auch im Zusammenhang mit den Wellnessanlagen gibt es Beschwerden. Hotelgäste können diese benutzen, wegen der Abstandspflicht die Kurgäste aber nicht. Sie bekommen allerdings jede Art von Unterwassertherapie, die sie benötigen, sagte Koscher-Preiss: „Es ist leider so, dass im Wellnessbereich nur die Hotelgäste sind. Aufgrund der Vorgaben dürfen wir den Kurgast, der ja getestet ist, nicht vermischen.“

Derzeit berät die Humanomed-Gruppe, ob man nicht vorübergehend den Kurbetrieb aussetzt und nur das Wellnesshotel betreibt. Damit hätte die Ungleichbehandlung ein Ende.