Landesgericht Klagenfurt
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

Aggression in Disko: Unbedingte Haftstrafe

Zu 24 Monaten Haft, acht davon unbedingt, ist am Montagvormittag ein 24 Jahre alter Kosovare am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann verletzte bei Wutausbrüchen in Diskotheken in Vorarlberg und Kärnten zwei Kontrahenten. Er muss auch eine Antiaggressionstherapie machen.

Der erste Vorfall hatte sich in Vorarlberg zugetragen. Der Mann schlug seine Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht. Das 40 Jahre alte Opfer erlitt eine Rissquetschwunde und Verletzungen an den Zähnen. In der Klagenfurter Disco kam es dann zu dem zweiten Vorfall. Wie Staatsanwältin Denise Ebner sagte, warf der 24-Jährige einem anderen Mann ein Trinkglas ins Gesicht. Dieses zerbrach, der Mann trug an der Lippe und an einer Augenbraue Narben davon, die wohl für immer sichtbar bleiben werden.

„Mir ist das Glasl ausgerutscht“

Der Angeklagte bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger schuldig. „Wie kommt es dazu, dass zwei Mal in kurzer Zeit eine Situation so eskaliert?“, wollte der Richter wissen. „Ich weiß es nicht, ich bin eigentlich kein aggressiver Mensch. Mir ist einfach das Glasl ausgerutscht“, gab der 24-Jährige an.

„Jetzt zerreden Sie sich aber das Geständnis. Wenn einem ein Glas ausrutscht, dann landet einem maximal der Inhalt auf dem Gewand“, ermahnte Richter Pöllinger. Das gestand schließlich auch der Angeklagte zu, es sei jedenfalls Alkohol im Spiel gewesen.

Erschwerend: Zwei Vorstrafen

Nach kurzer Beratung sprach der Schöffensenat den 24-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen schuldig. Wie Pöllinger sagte, sei dem Mann sein reumütiges Geständnis zugute gekommen. Erschwerend fielen allerdings zwei einschlägige Vorstrafen ins Gewicht und, dass der Mann während eines laufenden Ermittlungsverfahrens wieder straffällig geworden war.

Neben der Haftstrafe wurde den Opfern jeweils 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen, die Firma des zweiten Opfers erhält 1.300 Euro für eine Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes des Mannes. Außerdem muss der 24-Jährige in Antiaggressionstraining absolvieren. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.