Die Produkte des Bauernladens
ORF
ORF
Wirtschaft

Anzeige gegen Selbstbedienungshütten

Selbstbedienungshütten erleben gerade in der Coronavirus-Krise einen Boom. Dass bäuerliche Produkte rund um die Uhr erhältlich sind, freut aber nicht jeden. Ein Rechtsanwalt erstattete im Auftrag eines anonymen Mandanten Anzeige gegen mehrere Betreiber der Selbstbedienungshütten wegen der Öffnungszeiten.

Kärntenweit gibt es mittlerweile an die 300 Selbstbedienungshütten. Bäuerliche Produkte aus der Region sind kontaktlos und teils rund um die Uhr erhältlich, was immer mehr Kunden schätzen. Doch in die Freude der Direktvermarkter über regen Zulauf mischen sich nun auch Sorgen. Ein Klagenfurter Rechtsanwalt zeigte eine Handvoll Standorte im Raum St. Veit bei der Bezirkshauptmannschaft an. Von der Behörde gab es am Dienstag kein Interview.

Es würden aber derzeit alle Hütten und Verkaufsstellen im Bezirk auf allfällige Verstöße bezüglich Öffnungszeiten und Gewerberecht geprüft. Da fast jeder Betreiber ein unterschiedliches System und Sortiment habe, werde das noch einige Zeit dauern, so die Auskunft.

Anzeige gegen Selbstbedienungshütten

Selbstbedienungshütten erleben gerade in der Coronavirus-Krise einen Boom. Dass bäuerliche Produkte rund um die Uhr erhältlich sind, freut aber nicht jeden. Ein Rechtsanwalt erstattete im Auftrag eines anonymen Mandanten Anzeige gegen mehrere Betreiber der Selbstbedienungshütten wegen der Öffnungszeiten.

Streitpunkt Öffnungszeiten

Im Fokus stehen vor allem die Öffnungszeiten. In Selbstbedienungshütten und -automaten sind Produkte auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht erhältlich, während der normale Handel maximal 72 Stunden pro Woche öffnen darf. Gerade lokale Nahversorger hätten hart zu kämpfen, um ihre Betriebe rentabel zu führen. Jede Umsatzverlagerung tue weh, heißt es aus der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer.

Expertin: Jeder muss auf eigene Rechnung verkaufen

Heikel wird es, wenn in den Hütten Produkte angeboten werden, die nicht aus bäuerlicher Eigenerzeugung stammen, etwa Süßigkeiten oder Molkereiwaren. Roswitha Plösch von der Landwirtschaftskammer berät Direktvermarkter. Sie sagte, wenn sie Produkte von anderen Landwirten mitverkaufen, müssen sie darauf achten, dass alles auf eigenen Rechnung, eigenen Namen und eigene Verantwortung erfolge, damit jede Leistung dem jeweiligen Landwirt zugeordnet werden könne. „Da gibt es dann keine Probleme.“

Franz Höfferer öffnete am Anderlehof in Kappel am Krappfeld schon vor 15 Jahren eine der ersten Selbstbedienungshütten. Probleme oder Anzeigen habe es bisher nie gegeben: „Die Leute schätzen es, sie wissen, wo die Produkte herkommen. Bei uns sind das vor allem die Eier, Lammfleisch und ein paar Produkte von unseren Nachbarn, die im Vollerwerb so überleben können. Ohne Direktvermarktung könnten wir im Vollerwerb derzeit nicht überleben.“

Eingeschränkte Öffnung würde Bauern treffen

Das gilt auch für Bernd Pobaschnig. Er schloss sich mit mehreren anderen Landwirten zur Arge Norische Genusshütten zusammen. Zu möglichen Einschränkungen der Öffnungszeiten sagte er: „Der Samstag, Sonn- und Feiertag würde uns sehr treffen, weil die Leute unterwegs sind, zu Fuß oder mit dem Rad und gerne einkaufen. Da hätten wir Umsatzeinbußen.“ Ein Ergebnis zu möglichen Verstößen und allfälligen Strafen sei laut Gewerbeabteilung aber wohl erst im August zu erwarten.