Verurteilter vor Richter
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Chronik

Lebenslange Haft für Mord an Schwangerer

Der 36 Jahre alter Kärntner, der wegen Mordes an seiner 31-jährigen hochschwangeren Freundin vor dem Geschworenengericht gestanden ist, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den Mann, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hatte, einstimmig des vorsätzlichen Mordes und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig.

Auch die dritte Hauptfrage, die an die Geschworenen gerichtet war, wurde einstimmig bejaht. Sie betraf eine gefährliche Drohung gegen eine Ex-Freundin und deren Ehemann. Den Angehörigen wurde Schmerzensgeld zugesprochen. Der vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl begründete die Entscheidung für eine lebenslange Strafe damit, dass es eine ganze Reihe von Erschwerungsgründen gebe, so etwa, dass der Mord in Anwesenheit von Kindern begangen worden sei und er ein lebensfähiges Kind mitgetötet habe. Mildernd sei dagegen lediglich die bisherige Unbescholtenheit des 36-Jährigen gewesen. Der Verurteilte legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Gerichtsprozess Auftakt
ORF/Bernd Radler

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Eine lebenslange Haftstrafe war am Freitag auch die Forderung der Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth. Es stehe zweifelsfrei fest, dass der 36 Jahre alte Angeklagte den Mord begangen habe. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger hingegen plädierte auf Freispruch, der Mord sei keineswegs bewiesen. Anschließend zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

Lebenslang für Mord an Schwangerer

Der 36 Jahre alter Kärntner, der wegen Mordes an seiner 31-jährigen hochschwangeren Freundin vor dem Geschworenengericht stand, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den Mann, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hatte, einstimmig des vorsätzlichen Mordes und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig.

Die Hauptrolle am zweiten Verhandlungstag spielten zwei Schuhe, die die Ermittler des Landeskriminalamts nach akribischer Ermittlungsarbeit in einer Mülltonne in der Nähe der Wohnung des Angeklagten fanden – mehr dazu in Mord an Schwangerer: Beweise erdrückend.

Anklage spricht von „erdrückenden Beweisen“

Wohlgemuth zeichnete noch einmal das Geschehen nach, bei dem eine junge und werdende Mutter getötet worden war. Im letzten Sommer sei es nicht gerade rosig für den Angeklagten gelaufen, was er allerdings selbst verschuldet habe. Zwei Affären neben der Ehe, beide Frauen seien von ihm schwanger geworden. Das habe ihn belastet, er sei unter Druck geraten. Die Schwangerschaft des späteren Opfers sei für ihn „eine Katastrophe“ gewesen, weil diese das Kind unbedingt bekommen wollte. Dazu seien finanzielle Probleme absehbar gewesen, obwohl er vor Gericht behauptet habe, dies wäre für ihn überhaupt kein Problem gewesen.

Es lägen erdrückende Beweise gegen den Angeklagten vor, Entlastendes gebe es nicht, sagte Staatsanwältin Wohlgemuth. Die Verteidigungsstrategie habe sich darauf beschränkt, die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Ermittler zu kritisieren und Fehler zu behaupten. Man habe aber sorgfältig gearbeitet, weshalb sämtliche Beschwerden von den Oberbehörden auch abgeschmettert worden seien.

Verteidigung: Freispruch im Zweifel

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger replizierte, die Sache sei längst nicht so klar, wie von der Anklägerin behauptet. Aussagen von Belastungszeugen seien bei Weitem nicht so eindeutig, auch die Ex-Freundin habe nicht den besten Eindruck gemacht. Dass das Handy stundenlang ausgeschaltet gewesen sei, da gebe es Erklärungsbedarf, räumte der Verteidiger ein. Das sei aber noch lange kein Beweis dafür, dass der Angeklagte den Mord begangen habe.

Schuhe vom Tatort in Plastik gehüllt
ORF/Bernd Radler
Ein wichtiger Beweis im Mordverfahren: diese Turnschuhe, die der mutmaßliche Mörder getragen haben soll

Das gefundene Katzenhaar sei schon überhaupt kein Beweis, das könne zu 25 von 100 Katzen gehören. „Ich habe keine Katzen, aber auch ich finde Katzenhaare in meinem Wohnzimmer“, sagte Arbacher-Stöger. Es sei richtig, dass sein Mandant eine gefährliche Drohung begangen habe, das sei aber auch schon alles.

Wenn die Staatsanwältin von hohem Aggressionspotenzial spreche, dann sei das lachhaft. Niemand, der aggressiv sei, könne sich bei dem zweitägigen Prozess so beherrschen wie der Angeklagte. Zudem könne er sich nicht vorstellen, dass der Angeklagte es bei seiner Statur „wie ein Gnom“ geschafft hätte, die 1,60 Meter große, hochschwangere Frau in die Badewanne zu schaffen. Auch fehle ein Motiv, nur die Tatsache, dass das Opfer ein Kind von ihm bekommen hätte, genüge wohl nicht. Daher sei im Zweifel auf Freispruch zu entscheiden.

Angeklagter: „Mit Mord null zu tun“

Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, dass er das letzte Wort hatte. Er erklärte noch einmal, dass er mit dem Mord „null zu tun“ habe. Dem Gericht warf er vor, sämtliche Beweisanträge zu blockieren, die seine Unschuld beweisen könnten. Er habe immer die Wahrheit gesagt.