Schuhe vom Tatort in Plastik gehüllt
ORF/Bernd Radler
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Chronik

Mord an Schwangerer: Beweise erdrückend

Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Freitag der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Kärntner fortgesetzt, dem vorgeworfen wird, seine Ex-Geliebte getötet zu haben. Sie erwartete ein Kind von ihm. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld. Die Beweise sind allerdings erdrückend. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

Die Hauptrolle am zweiten Verhandlungstag spielten zwei Schuhe. Weiß, mit schwarzen Streifen auf der Seite, der Marke Adidas Superstar. Sie nehmen als Beweisstück im Prozess eine Schlüsselrolle ein, verpackt in zwei transparenten Plastiksaäcken liegen sie am Richtertisch. Die Ermittler des Landeskriminalamtes fanden die Schuhe erst nach akribischer Ermittlungsarbeit in einer Mülltonne in der Nähe der Wohnung des Angeklagten. „Es war die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen“, sagte am Freitag der Chefermittler im Zeugenstand.

Gutachter im Mordprozess
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Am zweiten Verhandlungstag kamen die vier Gutachter zu Wort

Müll war trocken, die Schuhe nass

Auffällig sei schon damals gewesen: In einem Haufen trockenem Müll waren die Schuhe als einziges mit Wasser durchtränkt und noch immer nass. Das führt zum Tatort – von dem zahlreiche Fotos gezeigt wurden. Unter anderem auch davon, wie die Leiche, hochschwanger, in der Badewanne liegt. Im Bad sei beim Auffinden der Leiche das Wasser bereits einige Zentimeter hoch gestanden, so ein ermittelnder Polizist im Zeugenstand. Die Frau sei bis zur Stirn im Wasser gelegen.

Leiberl und Socken des Angeklagten
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Beweisstücke der Anklage: Socken und T-Shirt…
Schuhe vom Tatort in Plastik gehüllt
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…aber auch die Turnschuhe werden den Geschworenen präsentiert, diese soll der Angeklagte bei der Tat getragen haben

Angeklagter zu 99,9 Prozent der Vater des Babys

Der Gerichtsmediziner sagte aus, dass die Frau vermutlich an einer Kombination aus stumpfer Gewalt, vor allem gegen den Kopf, und Ertrinken in der Badewanne gestorben sei. Untersucht wurde auch das tote Baby der Frau – es sei vollständig ausgebildet und überlebensfähig gewesen, sagte der Gerichtsmediziner. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass es vor dem Tatzeitpunkt schon tot gewesen sei. Eine Mikrobiologin verteidigte in ihrer Aussage ihr Gutachten: Der Angeklagte ist demnach zu 99,9 Prozent der Vater des Babys.

Gefundene Socken und Haare

Nach den beiden Gutachtern rückten wieder die gefundenen Schuhe wieder in den Mittelpunkt des Verfahrens. Denn darin wurden auch Socken gefunden – die von einer DNA-Expertin aus Innsbruck eingehend untersucht worden sind. Sie hat mehrere Verfahren angewendet, um die Haare dem heute Angeklagten zuzuordnen. Demnach entspricht der Haartyp dem Faktor 1.383, was so viel heißt, dass das Haar mit einer hohen statistischen Sicherheit dem Angeklagten zuzuordnen sei. Dieser sagte aber aus, die Schuhe gar nicht zu kennen.

Angeklagter verpixelt mit Justizwachebeamten
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Der Angeklagte wird aus seiner Zelle vorgeführt

Wo war der Angeklagte in der Tatnacht?

Das Bundeskriminalamt in Wien hatte zudem Katzenhaare und Katzenstreu aus der Wohnung des Opfers an den Schuhen sichergestellt, wie der Chefermittler aussagte. Zu Wort kam am Freitag auch ein Sachverständiger für Mobilfunk. Er hatte, wie er auf vielen Plänen und Skizzen zeiget, eingehend untersucht, wann der Angeklagte in der Tatnacht wo war und mit wem er telefonierte. Der Gutachter kam zum Schluss, dass die angegebenen Aufenthaltsorte des mutmaßlichen Mörders falsch sind, weil sie technisch nicht möglich seien, wie der Experte sagte.

Der Angeklagte bekennt sich bis zuletzt nicht schuldig, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Das Beweisverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Am Nachmittag kommen die Geschworenen zu ihrer Beratung zusammen.

Anwälte des Angeklagten
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Die Anwälte des 36-Jährigen: Christine Lanschützer und Manfred Arbacher-Stöger

Der Angeklagte, der seit August 2019 in Untersuchungshaft ist, bestreitet die Vorwürfe. Zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag sagte der 36-Jährige vor den Geschworenen: „Ich bin nicht schuldig“. Seine beiden Anwälte, Christina Lanschützer und Manfred Arbacher-Stöger verwiesen in ihren Ausführungen darauf, dass es keinerlei Beweise für die Tat gebe. Sie forderen den Freispruch für ihren Mandanten.