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Verkehr

Rechnungshof prüfte Landesstraßen

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat die Erhaltung der Landesstraßen überprüft. Er empfiehlt, den Straßenzustand objektiv zu bewerten und die Dringlichkeit von Sanierungen einheitlich zu berechnen. Derzeit werden Schäden nur visuell und durch Befahrung festgestellt.

Das Straßennetz des Landes besteht aus Landesstraßen B für den überregionalen Verkehr und Landesstraßen L für den Verkehr innerhalb Kärntens. Den Zustand der Landesstraßen bewerteten Bedienstete des Landes kaum durch Messungen, sondern vorwiegend anhand visueller Wahrnehmungen. Oberflächenschäden beurteilten sie anhand von Erschütterungen während einer Befahrung, so der Rechnungshof.

Desolater Straßenbelag
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Griffigkeit der Fahrbahn in Kriterien aufnehmen

Verschiedene Personen könnten Schäden unterschiedlich einstufen und bei Erschütterungen können auch Pkws die Wahrnehmung beeinflussen. Der LRH kritisiert, dass das Land die Griffigkeit der Fahrbahn nicht beurteilte und empfiehlt, vor allem für die Sicherheit, dieses Kriterium bei der Bewertung aufzunehmen. Der LRH kritisiert auch, dass das Land die Zustandsbewertungen nicht dokumentierte und sie deswegen nicht nachvollziehbar seien.

Analog zur Vorgehensweise des Landes bewertete der LRH selbst 65 zufällig ausgewählte Straßenabschnitte im Jahr 2016. Bei einem Drittel der Straßenabschnitte kam der LRH zu einem anderen Ergebnis als das Land bei seiner letzten Bewertung im Jahr 2014. Darüber hinaus fiel auf, dass sich einige Straßenabschnitte, die das Land mit der gleichen Güteklasse bewertete, deutlich voneinander unterschieden. Manche Straßenabschnitte bewertete das Land bei einer nachfolgenden Bewertung besser, obwohl sie inzwischen nicht saniert worden waren.

Desolater Straßenbelag auf Zebrastreifen
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„Land sollte Messfahrzeug verwenden“

LRH-Direktor Günter Bauer sagte: „Um die Zustandsbewertungen objektiv durchzuführen, sollte das Land ein Messfahrzeug verwenden. Das würde auch dazu beitragen, die Zustandsbewertungen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen.“

Neue Reihung für Straßensanierung

Ein aktueller Rechnungshofbericht zeigt, dass in den vergangenen Jahren nicht immer jene Straßen zuerst saniert worden sind, bei denen dies dringend erforderlich wäre. Das Land will nun eine neue Reihung vornehmen.

Die Dringlichkeit der Sanierungen von Landesstraßen bewertet das Land alle fünf Jahre. Bei Landesstraßen B berechnet das Land die Dringlichkeit anders als bei den Landesstraßen L. Der LRH kritisiert, dass die Berechnungsmethode für Landesstraßen L eine höhere Dringlichkeit ergibt, obwohl die Landesstraßen B wesentlich mehr Verkehr und eine höhere Bedeutung haben.

Verschiedene Dringlichkeiten

Im Jahr 2014 bewertete das Land 46 Landesstraßen L mit der höchsten Dringlichkeit 1. Würde man hier die Berechnungsmethode der Landesstraßen B verwenden, hätten nur mehr 6 von 46 Straßen Dringlichkeit 1. Für die anderen 40 Straßen ergab sich eine weniger hohe Dringlichkeit, eine dieser Straßen hätte überhaupt nur mehr Dringlichkeit 4 von insgesamt 5 Stufen. „Das Land sollte die Dringlichkeit für Sanierungen von Landesstraßen B und L einheitlich ermitteln. Dabei sollte es relevante Aspekte wie Unfallzahlen und die Verkehrsauslastung berücksichtigen“, so Bauer.

Der LRH kritisiert auch, dass das Land die Dringlichkeitsreihung im Programm für Straßenbaumaßnahmen für als dringlich beurteilte Sanierungen zu wenig berücksichtige. In den Jahren 2004 und 2009 beurteilte das Land 173 Bauabschnitte mit Dringlichkeit 1. Nur 49 Prozent davon setzte es um, einige mit jahrelanger Verzögerung. Von 2003 bis 2018 gab das Land 72 Millionen Euro für Landesstraßen B der Dringlichkeit 1 bis 3 aus.

Alle Aspekte bei Dringlichkeit berücksichtigen

Davon seien nur 14 Millionen für Straßen mit Dringlichkeit 1 verwendet worden. Bei den Landesstraßen L betraf nur ein Drittel der Ausgaben (45 Millionen) die Dringlichkeitsklasse 1. Das zeige, dass das Land bei der Umsetzung der Baulose die Dringlichkeitsreihungen zu wenig berücksichtige. Der LRH empfiehlt, das System der Dringlichkeitsreihung so umzugestalten, dass alle notwendigen Aspekte berücksichtigt werden und das Land die Umsetzung der Baumaßnahmen danach ausrichten könne.

Straßenbaureferent: Schon viel verändert

Aus dem Büro von Straßenbaureferent Martin Gruber (ÖVP) hieß es, bei dem Bericht des Rechnungshofes handle es sich um eine Vergangenheitsbetrachtung. Seit Gruber das Straßenbaureferat im April 2018 übernommen habe, habe sich bereits Vieles verändert. Allen voran die budgetäre Ausstattung des Referats. Das Baubudget habe sich nämlich vom Tiefststand 2017 mit 17 Millionen auf heute 35 Millionen verdoppelt. Damit konnten natürlich viele Sanierungen, die lange auf Eis lagen, in Angriff genommen werden.

„An einer Überarbeitung der Dringlichkeitsreihung und des Güteklassensystems wird aber bereits gearbeitet, hier sind wir seit Monaten in konstruktiven Gesprächen mit den Landesrechnungshof. Es ist aber auch klar, dass eine Dringlichkeitsreihung kein starres System ist und wir auch auf aktuelle Ereignisse Rücksicht nehmen müssen“, so Gruber. Das derzeitige Schulnotensystem soll verändert werden und bei der Zustandsbewertung sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Komponente ergänzt werden.

Damit soll eine langfristige Planbarkeit des Investitionsbedarfs im Straßenbaubereich erreicht werden. Die Umstellung von der visuellen auf eine digitale Zustandserfassung der Straßen ist ebenfalls bereits in Arbeit. „Wir starten in den nächsten Wochen eine Pilotphase mit dem System Digital Roadstar, ein Messfahrzeug, das auch in anderen Bundesländern bereits im Einsatz ist“, so Gruber.

FPÖ für mehr Transparenz

FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte am Dienstag in einer Reaktion, im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit müsse das Land Kärnten für eine transparente Darstellung der Zustandsbeurteilung von Landesstraßen sorgen. Die Anschaffung eines Spezialmessfahrzeuges sei „unbedingt durchzuführen.“ Die straßenbaulichen Maßnahmen müssen für den Steuerzahler nachvollziehbar sein.