Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Paketzusteller zu Haftstrafe verurteilt

Ein 27 Jahre alter Mann ist zu 20 Monaten Haft verurteilt worden, weil er als Paketzusteller, auch von der Post, Handys und Kleidung gestohlen hat. Ein paar Monate werden noch dazu kommen, weil er sechsfach einschlägig vorbestraft ist. Als Grund für die Diebstähle nannte er Spielsucht.

Der 27-jährige Villacher wurde in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht und so verließ er ihn auch wieder. 11.000 Euro Schulden habe er, sagte er zu Richter Christian Liebhauser Karl, verspielt an Automaten in Spielcasinos. Was er dagegen tat, nennt das Gesetz schweren gewerbsmäßigen Diebstahl und Veruntreuung. In Paketverteilerzentren nahm er als Mitarbeiter dutzende Male Packerln vom Förderband. Er hatte ein Gefühl dafür, wo ein Smartphone drin ist. Damit das Gewicht wieder stimmte, legte er ein minderwertiges hinein.

Diebstähle fielen nicht sofort auf

Von Feber bis November 2019 ging das so. Auch als Auslieferer vergriff er sich an den Paketen seiner Kunden. Alleine die Zeugin der Post rechnete fast 6.000 Euro vor. Aber nicht nur Handys stahl der Angeklagte, auch Bekleidung, auf Verdacht Markenware und verkaufte sie übers Internet weiter.

Die Diebstähle fielen nicht sofort auf, erst als ein größerer Posten Handys an einen Handyshop verschwanden, begannen die Ermittlungen und die Polizei wurde eingeschaltet.

Überraschendes Geständnis

Richter Liebhauser-Karl lobte die Ermittlungsarbeit der Beamtin der Polizei Grafenstein. Das Ermittlungsverfahren, mit 24 Zeugen, Handyauswertung und Co sei aufwändig gewesen, sehr gut gemacht, sagte er.

Am Ende wurde der Angeklagte zu 20 Monaten Haft verurteilt, 36 waren möglich. Das überraschende Geständnis habe zur Milderung beigetragen, die kriminelle Energie sei aber groß gewesen, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Therapie gegen Spielsucht

Der Angeklagte macht in der Haft eine Therapie gegen die Spielsucht. Einen Teil des Schadens, 127 Euro für gestohlene Schuhe und 23 Euro für ein Aromaöl, zog sein Arbeitgeber vom Gehalt ab, der Rest des Schadens ist noch offen.