Der Faaker See mit einer Drohne aus der Luft aufgenommen. Auch einige Stand-Up Paddler sind am Bild
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Chronik

Faaker See: Neue Diskussion über Gebühren

Als 2019 die Gutsverwaltung Landskron als Eigentümerin des Faaker Sees Gebühren von allen Paddlern forderte, gingen die Wogen hoch. Der Tourismusverband bezahlte schließlich, kann sich das aber nicht mehr leisten. Die Wettbewerbsbehörde gibt der Seebesitzerin Recht.

Zehn Euro kostete im Vorjahr ein Tag mit dem Paddelboard auf dem Faaker See. Die Jahresgebühr liegt knapp über 100 Euro. Der Tourismusverband bezahlte das im Vorjahr, die Pauschalsumme dafür ist auch heuer noch ein Geheimnis. „Es wurde Stillschweigen vereinbart“, sagte Georg Overs, Geschäftsführer der Tourismusregion Villach-Faaker See.

Der Faaker See mit einer Drohne aus der Luft aufgenommen
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Eigentümerin des Faaker Sees ist die Gutsverwaltung Landskron

Tourismusverband kann nur Gäste einladen

Durch die Coronavirus-Krise seien die Einnahmen im Tourismusverband um 50 Prozent eingebrochen, deshalb gebe es heuer das Gratis-Paddeln nur mehr für Faaker-See-Urlauber, also für alle, die Ortstaxe zahlen, sagte Overs, „es sei denn, die Stadt oder die Gemeinde springt ein, oder der Seeeigentümer, wir können das nur für die Gäste übernehmen.“

Blick auf Faaker See von oben
ORF/Bernd Radler
Faaker See von oben gesehen

Die Gutsverwaltung Landskron halbierte die Paddelgebühr von zehn auf fünf Euro. Neu ist auch eine Monatskarte. Alle anderen Wasserfahrzeuge kosten zehn Euro pro Tag. Anrainer müssen im Gegensatz zu Tagestouristen ganz andere Gebühren stemmen. Besitzt jemand zum Beispiel 25 Laufmeter Seegrund, so sind für die Nutzungsdauer von 25 Jahren etwa 190.000 Euro an Gebühren fällig.

Mit Beschwerde bei Bundeswettbewerbsbehörde abgeblitzt

Der Klagenfurter Rechtsanwalt Andreas Nowak vertritt einige Anrainer und brachte bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Beschwerde wegen Missbrauchs einer Monopolstellung ein. Die Entscheidung in Wien fiel nun, wie dem ORF per E-Email mitgeteilt wurde: "Die BWB hat den Sachverhalt auf Verdacht eines Marktmachtmissbrauches analysiert. Nach eingehender Prüfung konnte nicht festgestellt werden, dass ein Marktmachtmissbrauch aufgrund von überhöhten Preisen im Vergleich zu anderen privaten Seezugängen vorliegt. Aus diesem Grund wird die BWB keine weiteren Ermittlungsschritte setzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Überhöhte Forderung „zivilgerichtlich bekämpfen“

Rechtsanwalt Andreas Nowak sagte, die Entscheidung sei zu akzeptieren, das heiße aber nicht, dass die Vorgangsweise der Gutsverwaltung bei der Preisgestaltung nachträglich genehmigt oder in irgend einer Weise legalisiert ist. Nowak sagte, er könne nur jedem Anrainer – der sich mit überhöhten Forderungen der Gutsverwaltung konfrontiert sehe – raten, „einen Anwalt zu konsultieren, und das möglicherweise zivilgerichtlich zu bekämpfen“.

Gutsverwaltung: „Fairer Nutzen-Lasten-Ausgleich“

Eine Interviewanfrage des ORF beim zuständigen Gutsverwalter in Landskron blieb unbeantwortet. Stattdessen teilte sein Anwalt, Heinrich Kühnert aus Wien mit, dass die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde nicht kommentiert werde. Nur so viel: Man achte bei der Gebührengestaltung auch in Zukunft auf einen „fairen Ausgleich von Nutzen und Lasten zwischen See- und Grundeigentümern“.

Nach der Grenzöffnung zu Deutschland wird am Faaker See spätestens Mitte Juni mit viel Betrieb gerechnet.