Vier freie Tage im Mai, wenn man schon viel im Freien unternehmen und sich eine Art Kurzurlaub gönnen kann, das war ein Wunsch vieler Familien. Daher haben die Schulgemeinschaftsausschüsse schon im Jahr 2018 für den Freitag nach Christi Himmelfahrt einen autonomen Tag beschlossen.
AHS: Anspruch auf freien Tag
Für die AHS, die allgemeinbildenden Höheren Schulen, gibt es sogar noch eine Verordnung des damaligen Landesschulrates, der nunmehrigen Bildungsdirektion. Daraus leitet sich ein Anspruch auf den freien Tag ab sagt Bildungsdirektor Robert Klinglmair.
„Das bedeutet, dass man nicht einfach Regelunterricht machen kann. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten, denn so etwas wie einen freiwilligen Regelunterricht kann es nicht geben. Entweder man hebt diese Beschlüsse auf, das ist meines Wissens österreichweit nicht passiert, dann könnte Regelunterricht stattfinden, oder man belässt die Beschlüsse und das bedeutet, dass an diesen Tagen ein freiwilliger Schulbetrieb mit intensiver Lernbegleitung stattfinden kann. Die Schulen sind also geöffnet, aber es heißt nicht Regelunterricht“.
Freiwilliger Schulbetrieb mit Lernbegleitung
Die Lehrerschaft wurde von Unterrichtsminister Heinz Faßmann gebeten, am Freitag zur Verfügung zu stehen, 99 Prozent sind in Kärnten in den Schulen sagt Bildungsdirektor Klinglmair. Ob auch unterrichtet wird wie am Mittwoch oder am Montag oder ob nur wiederholt und gemeinsam gelernt wird, das liege nicht an den Rechten der Lehrer, sondern an den Rechten der Schüler. „Damit haben die Schüler gesetzlich frei, wenn Regelunterricht stattfinden würde, speziell bei Pflichtschülern – würden sie ja etwas verpassen und daher haben wir das seitens der Bildungsdirektion klargestellt, dass es sich dabei um einen freiwilligen Schulbetrieb und Lernbegleitung handelt“, so Klinglmair.
Lehrer und Schüler versichert
Kontrolliert werde das allerdings nicht. „Wir gehen davon aus, dass sich unsere Schulen, wie in allen anderen Bereichen, daran halten werden“, so der Bildungsdirektor. Im Vorfeld haben sich viele Eltern in der Bildungsdirektion informiert, auch darüber, ob ihre Kinder etwas versäumen, wenn sie am Freitag nicht in die Schule gehen. Das dürfe nicht passieren, heißt es. Für den Fall des Falles, wenn in den Schulen ein Unfall passieren sollte, dann sind Lehrer und auch Schüler ebenso versichert wie an normalen Schultagen.