Strafbescheid
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Chronik

Covid-19-Gesetz: Unterschiedliche Auslegung

Rund um die umstrittenen Strafen, die wegen Missachtung des Coronavirus-Gesetzes ausgestellt wurden, sind bis jetzt noch keine Beschwerden beim Kärntner Landesverwaltungsgericht eingegangen. Allerdings – die Fristen laufen noch, die Verfahren liegen noch bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten. Ihre Vorgehensweise ist unterschiedlich.

Im Bezirk Villach geht man davon aus, dass die Strafen halten werden. Denn: Man habe nur das Betreten öffentlichen Raums ohne berechtigten Grund angezeigt – nicht den Privatbesuch selbst. Im Bezirk Villach-Land sind rund 120 Anzeigen nach den Coronavirus-Gesetz anhängig – von Missachtung der Abstandsregeln über private Besuche bis zu illegal geöffneten Betrieben. Eine Strafverfügung gibt es laut Bezirkshauptmann Bernd Riepan erst in einem Fall. Man prüfe nämlich alle Sachverhalte sehr genau: „Nicht alles, was die Polizei anzeigt, ist auch strafbar.“

650 Anzeigen in der Landeshauptstadt

In Klagenfurt gibt es bisher rund 650 Strafanzeigen, die mittels Strafverfügung geahndet wurden. Gegen einige wurden Einsprüche eingebracht. Man werde bei der Beurteilung die Entscheidung des NÖ Landesverwaltungsgerichtes als Grundlage heranziehen, allerdings sei das natürlich eine Einzelfallentscheidung ohne bindende Wirkung.

Im Bezirk Spittal an der Drau wurden bisher zwischen 100 bis 300 Strafen verhängt, schätzte Bezirkshauptmann Klaus Brandner. „Es ist alles eingezahlt worden, wir haben keine Probleme.“ Für nicht erlaubte Kontakte müssten im Bezirk im Schnitt 360 Euro gezahlt werden.

Darmann: Bund soll Strafen zurückzahlen

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich habe in einem Urteil eindeutig entschieden, dass die Corona-Ausgangsbeschränkungen kein Verbot privater Besuche umfasst hatten und diese daher nicht zu bestrafen seien. Rund um die umstrittenen Strafen, die wegen angeblicher Missachtung der Coronavirus-Gesetze von den Verwaltungsbehörden ausgestellt wurden, forderte am Donnerstag der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Gernot Darmann in einer Aussendung, der Staat müsse diese zurückzahlen. Sonst müsse auch das Land einspringen und die Gelder auf dem Regressweg vom Bund zurückholen.