Trafikschild
ORF
ORF

Drei Jahre Haft für Trafikräuber

Wegen schweren Raubes ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 30-jähriger Mann zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Jänner eine Trafik überfallen, war mit 1.000 Euro Bargeld geflüchtet und wurde kurze Zeit später festgenommen, als er mit der Beute Kokain kaufen wollte.

Der 30-Jährige trat zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung, erklärte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth in ihrem Anklagevortrag. Allerdings nahm er schon seit längerer Zeit Drogen. Wegen beruflicher Überlastung und Stress wegen eines Hausbaues rutschte er im Herbst 2019 schließlich in die Abhängigkeit. „Während einer Autofahrt durch Klagenfurt kam er auf die Idee, sich schnell Geld zu besorgen“, so die Staatsanwältin. Also nahm er eine Sturmhaube und eine Gasdruckpistole aus dem Handschuhfach und überfiel damit eine Trafik.

Überfall für Angeklagten „wie surrealer Traum“

Wenig später klickten für den 30-Jährigen aber schon die Handschellen. Direkt nach der Tat hatte er einen Dealer kontaktiert und Kokain bestellt. Die Übergabe wurde von Polizisten beobachtet, die bei der Durchsuchung des Autos des Mannes die Waffe, die Sturmhaube und einen Teil der Beute fanden.

„Ich hab vor der Tat nie daran gedacht, jemanden zu überfallen. Es war wie ein surrealer Traum, ich war plötzlich in der Trafik und hab diese schreckliche Tat begangen“, sagte der 30-Jährige vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik. Wegen eines Burnouts sei er nervlich am Ende gewesen, den Drogen sei er komplett erlegen. Noch während der Tat habe er sich mehrmals bei der Trafikantin entschuldigt.

Gutachten spricht von Kurzschluss

Wie Philipp Tschernitz, der Verteidiger des Mannes, sagte, sei die Tat eine „furchtbare Kurzschlussreaktion“ gewesen. Ein Gutachten habe ergeben, dass von seinem Mandanten keine Gefährlichkeit ausgehe, die Waffe sei beim Überfall nicht geladen gewesen. „Ich möchte um Verzeihung bitten. Ich habe eine Situation herbeigeführt, in der ein anderer Mensch Angst um seine Leben hatte“, sagte der 30-Jährige in seinem Schlusswort.

„Therapie statt Strafe“ offen

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Dumpelnik, dass die Milderungsgründe weit überwogen hätten. Dem Mann hätten bis zu 15 Jahre Haft gedroht, die Strafe siedelte man im unteren Bereich an. Aus Gründen der Generalprävention habe sie aber nicht geringer ausfallen können: „Wenn jemand so einen Tat begeht, kommt er für mehrere Jahre ins Gefängnis.“ Wenn die Strafe rechtskräftig ist, könne der Mann aber für einen Haftaufschub im Sinne von „Therapie statt Strafe“ infrage kommen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.