Wirtschaft

Verstöße gegen Kurzarbeit

Das Modell der Kurzarbeit soll in der CoV-Krise Arbeitsplätze sichern und Kündigungen verhindern helfen. Auch in Kärnten gibt es laut Finanzpolizei Verstöße gegen die Kurzarbeitsregeln. Schwarzarbeit bei den Mitarbeitern nehme zu, so das Finanzministerium.

Das Modell sieht vor, dass Mitarbeiter für zehn Prozent Arbeitsaufwand über mindestens drei Monate bis zu 90 Prozent Gehalt ausbezahlt bekommen. Das Gehalt wird zwar vom Betrieb vorfinanziert, vom Staat aber rückerstattet. In der Praxis zeigt sich, dass es auch in Kärnten einige Betriebe gibt, die dieses Kurzarbeitsmodell ausnutzen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dennoch voll zu beschäftigen. Und mancher Mitarbeiter nutzt die viele Freizeit für Schwarzarbeit. Betriebe in ganz Österreich wurden diesbezüglich von der Finanzpolizei überprüft.

„Schwarzarbeit nahm zu“

Für Kärnten fehlen noch detaillierte Zahlen in der Statistik des Finanzministeriums, klare Gesetzesübertretungen gebe es aber auch hierzulande. Was definitiv zugenommen habe sei der Anteil der Schwarzarbeit, sagte Johannes Pasquali, Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

4.900 Kontrollen wurden durchgeführt. Knapp 700 Verstöße wurden bisher hauptsächlich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und nach dem Arbeitszeitgesetz gemeldet. Für betroffene Unternehmen kann es weit reichende Folgen haben, wenn die Kurzarbeit nicht korrekt abgerechnet wurde.

AMS überrascht von Zahlen

Kärntens AMS-Geschäftsführer Peter Wedenig zeigte sich am Dienstag überrascht von den in Kärnten kolportierten Zahlen der Finanzpolizei, dass es in 20 bis 30 Prozent der kontrollierten Firmen zu Unregelmäßigkeiten kommen würde. Wedenig gab aber zu bedenken, dass der Durchrechnungszeitraum von drei Monaten herangezogen werden müsse.

Es können Ausfallsstunden nach oben und unten angeglichen werden: „Der nächste Schritt wäre es, dass die konkreten Verdachtsfälle, die die Finanzpolizei ermittelt, an das Landeskriminalamt weitergeleitet werden. Wir rechnen jetzt den März, teilweise den April ab, in zwei Wochen werden wir Fälle auf dem Tisch haben und uns ansehen.“ Die Auszahlung erfolge aber über den Bund.

Kammer: Da ist man im Strafrecht

Es könne vorkommen, dass es trotz der bisher schon ausbezahlten Beträge an die Betriebe Rückzahlungen gebe, sagte Wedenig. Mit den Finanzbehörden stehe man jedenfalls in ständigem Kontakt. Er habe noch keine konkrete Rückmeldung über Betriebe. Für Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl ist jedenfalls klar, dass es null Toleranz bei Fördermissbrauch gebe. Er sagte, bei der Kurzarbeit habe man einen Durchrechnungszeitraum von drei Monaten. Man habe sie gemacht, um Mitarbeiter behalten zu können. Wenn es Missbrauch gebe, sei man im Strafrecht. „Da gibt es nichts zu beschönigen.“

6.100 Betriebe in Kärnten brachten bisher ihre Anträge zur Kurzarbeit beim AMS ein. Sie bekamen alle eine positive Mitteilung, so das Arbeitsmarktservice Kärnten. Auch von der Finanzpolizei heißt es, man sei täglich auch in Kärnten mit Kontrollen beschäftigt.