Flugaufnahme über Brandruine Gösserbräu Spittal an der Drau
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Gericht

Großbrand in Spittal: 20 Monate Haft

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag ein 20 Jahre alter Mann zu 20 Monaten Haft verurteilt worden, weil er im Jänner in der Innenstadt von Spittal an der Drau ein leer stehendes Gasthaus angezündet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

An einem Sonntag Anfang Jänner vor Mitternacht stand das Gebäude in Spittal in Vollbrand, die Flammen waren weithin zu sehen. Mehr als 200 Feuerwehrleute standen im Einsatz. Der Einsatz war gefährlich, da sich das schon länger leerstehende Gebäude mitten in der Innenstadt befindet. Der nördliche Teil des Gebäudes brannte komplett ab, verletzt wurde niemand – mehr dazu in Brandstiftung: 19-Jähriger unter Verdacht (kaernten.ORF.at; 5.1.2020).

Geständig, aber ratlos zu Motiv

Der 20-Jährige bekannte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik am Freitag schuldig. Aber: „Das Feuer hat zuerst nicht so schlimm ausgesehen.“ Warum er in das leer stehende Gasthaus eingestiegen war und auf dem Dachboden gezündelt hatte, konnte er nicht beantworten: „Ich verstehe das selber nicht.“

Das stellte auch Richter Dumpelnik vor ein Rätsel: „Sie hatten eine Lehrstelle und waren nicht vorbestraft, es gibt nicht einmal eine Vormerkung bei der Staatsanwaltschaft. Sie passen überhaupt nicht in das Profil eines Brandstifters.“ Aber: „Jetzt drohen Ihnen zehn Jahre Haft, da sind Sie mittendrin in der Schwerkriminalität.“

Nötigung: Freundin bedroht

Neben der Brandstiftung musste sich der 20-Jährige auch noch wegen schwerer Nötigung verantworten. Nach der Brandstiftung hatte er nämlich seiner damaligen Freundin ein Handyfoto von dem Feuer gezeigt – verbunden mit der Drohung, dass er sie umbringen werde, sollte sie jemanden erzählen, dass er den Brand gelegt hatte. Die junge Frau ließ sich davon aber nicht einschüchtern und zeigte ihn bei der Polizei an.

Das Feuer hatte im Jänner zu einem Großeinsatz der Feuerwehr geführt. Wie ein Sachverständiger beim Prozess schilderte, waren die Flammen kurz davor, auf ein Nebengebäude überzugreifen, in dem sich auch eine Wohnung befand. Der Schaden wurde mit 150.000 bis 200.000 Euro beziffert, womit die Kosten einer möglichen Wiedereindeckung verbunden waren. Werde das ausgebrannte Gebäude abgerissen, so würden sich die Abrisskosten durch den Brand um bis zu 70.000 Euro erhöhen, rechnete er vor.

Angeklagte nahm das Urteil an

In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Dumpelnik auf die Unbescholtenheit des jungen Mannes und sein Geständnis, außerdem sei der Angeklagte zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, was enthemmend gewirkt hatte. Erschwerend fiel ins Gewicht, dass zwei Verbrechen, die Brandstiftung und die Nötigung, zusammenkamen. „Es handelt sich nach wie vor um ein Kapitalverbrechen.“ Allerdings habe der 20-Jährige eine positive Prognose für sein weiteres Leben. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.