Volksschüler im Stiegenhaus der Schule
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Bildung

Schulen: Juristen stellen Masken in Frage

Am kommenden Montag beginnt wieder der Schulunterricht. Aus Sicht der Kärntner Initiative für Grund- und Freiheitsrechte sind noch viele juristische Fragen offen, unter anderem das Tragen von Masken. Laut Bildungsdirektion sei das bereits gesetzlich klar geregelt. Die Juristen sehen das anders.

Nach neun Wochen Lernen aus der Distanz beginnt zumindest tageweise wieder der direkte Unterricht, allerdings mit vielen neuen Regeln und Empfehlungen. Hier merken die Juristen der Initiative für Grund und Freiheitsrechte an, dass Empfehlungen nicht rechtsverbindlich seien.

Die Eltern müssten sich nun fragen, ob ihr Kind tatsächlich im Schulgebäude, außerhalb der Klasse, eine Maske tragen müsse, sagte Jurist Christof Pollak. „Wenn der Staat möchte, dass das Gefährdungspotenzial minimiert wird, dann muss er das Ganze – aus meiner Sicht – mit einem Gesetz regeln, weil er in die Grundrechte eingreift.“

„Das Bummerl haben die Lehrer“

Kommt kein Gesetz und keine Verordnung, dann bleiben viele Fragen offen. Eine Flut von Verfahren könnte folgen, gibt Pollak zu bedenken. „Das macht mir große Sorge, wenn das so bleibt. Denkbar wäre, dass Eltern sich weigern, dass ihre Kinder die Masken aufsetzen, aus gesundheitlichen Gründen oder aus welchen Motiven auch immer, und dass es zu Problemen kommt.“ Die Lehrpersonen haben nun lediglich eine Empfehlung vorliegen, welche Hygienebestimmungen eingehalten werden sollten, sagte Pollak. „Ob das den Lehrern viel hilft, wage ich zu bezweifeln. Das Bummerl haben die Lehrer.“

„Sollten auf mögliche neue Krise vorbereitet sein“

Für den Juristen Gerhard Baumgartner von der Alpen Adria Universität Klagenfurt stellt sich jetzt auch die Frage, ob es rechtens war, dass die Verantwortung für die Bildung und den Unterricht für einen längeren Zeitraum auf die Kinder und die Eltern abgewälzt wurde.

In den letzten Wochen wurde zum Großteil über Computer unterrichtet, oder schriftliches Lernmaterial zur Verfügung gestellt. Dadurch konnten aber nicht alle Schüler erreicht werden, sagte Baumgartner. „Wenn ich von der Krise überrumpelt werde, ist es klar, dass das nicht optimal laufen kann. Aber jetzt wissen wir, dass dieser Fall – hoffentlich nicht, aber es ist möglich – wieder eintritt. Dann sollten wir vorbereitet sein, dann sollte man wissen, wie man die Kinder erreicht, damit sie sich nicht den Lernstoff über viele Wochen völlig selbständig erarbeiten müssen.“

Verpflichtung zu bestmöglichem Bildungsniveau

Baumgartner erinnerte an die gesetzliche Verpflichtung für den Staat, in der Schule das bestmögliche Bildungsniveau zur Verfügung zu stellen. Kindern müsse die beste seelische, körperliche und geistige Entwicklung ermöglicht werden, auch in Krisenzeiten, sagte Baumgartner.

Bildungsdirektor: Maskenfrage geregelt

Bildungsdirektion Robert Klingelmair sagte in einer Reaktion gegenüber dem ORF, das Gesetzesblatt sei relativ spät eingetroffen. Hier werde aber ganz klar in der Verordnung geregelt, dass im Schulgebäude ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse, nur die Unterrichtszeit sei davon ausgenommen. Das gelte für alle Personen im Schulgebäude. „Es sind dynamische Zeiten, es kommt sehr kurzfristig. Aber es ist in dieser Art und Weise gesetzlich geregelt worden.“

„Verordnung zu wenig“

Die Kärntner Initiative für Grund- und Freiheitsrechte bleibt bei ihrer Kritik. Auch wenn es in der Zwischenzeit eine Verordnung bezüglich der Maskenpflicht gebe sei dies zu wenig. Es brauche eine gesetzliche Basis. Die Lockerungsverordnung sei auf Schulen nicht anwendbar. Wolle der Gesetzgeber eine Verpflichtung normieren, habe er eine hinreichende und überprüfbare gesetzliche Grundlage für die Beschränkung von Grund- und Freiheitsrechten zu schaffen, teilte Christof Pollak von der Kärntner Initiative für Grund- und Freiheitsrechte mit.

Zu dieser neuerlichen Kritik meinte Klinglmair, im Zusammenhang mit den coronavirusbedingten Ausgangsbeschränkungen und Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft sei es nachvollziehbar, dass auch auf juristischer Ebene Diskussionsbedarf herrsche. Derzeit stehe eine Umsetzung der Verordnung, die das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude vorsieht, an den Kärntner Schulen außer Frage.

FPÖ für Rechtssicherheit

In einer Aussendung meldete sich am Freitag auch die FPÖ Kärnten zu Wort. FPÖ-Obmann Gernot Darmann sagte, die derzeit gegebene Rechtsunsicherheit an den Schulen, die wesentlich das Familienleben beeinträchtige, sei durch die Landesregierung sowie durch die Bundesregierung schnellstens zu beseitigen.

Die Bundesregierung habe im Sinne der Familien sowie für die im Sinne der Familien tätigen Bildungseinrichtungen auf unausgegorene und praxisferne Regeln im Bereich der schulischen Betreuung zu verzichten und klare Verantwortlichkeiten im schulischen Alltag zu gewährleisten, so Darmann.

Auszug Verordnung

„4. Atemhygiene
4.2 Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
Alle Personen im Schulgebäude müssen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Die Unterrichtszeit ist davon ausgenommen.“

  • Bundesgesetzblatt als .pdf