Zehn Quadratmeter Liegefläche pro Badegast – statt wie ursprünglich überlegt 20 – sind vorgesehen. So lautet eine der aktualisierten Empfehlungen für Freibäder, die das Gesundheitsministerium veröffentlicht hat. Mindestabstände von einem Meter gelten für Sammelumkleiden, Duschen, Wasserrutschen und zwischen den Liegen, außer es handelt sich jeweils um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.
Mund-Nasen-Schutz in Sanitäranlagen Pflicht
Abstandsmarkierungen in einer Distanz von einem Meter sind vor Ein- und Ausgängen, Kassenbereichen und Verkaufsstellen anzubringen. Mund-Nasen-Schutz ist zum Beispiel in Sanitäranlagen Pflicht. In Schwimmbecken soll zwischen den Badenden ein Abstand von einem bis zwei Meter gehalten werden, rät das Gesundheitsministerium.
In Hallenbädern sind zehn Quadratmeter Liegefläche und sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person vorgesehen. In Saunaanlagen und Dampfbädern soll künftig pro Nutzer eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Ausgenommen sind auch hier Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Die Maximalzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Kabine befinden dürfen, muss außen angebracht sein. Von Aufgüssen und dem Verteilen der Raumluft ist abzusehen.
Bäderbetreiber signalisieren Zustimmung
Einen Meter Sicherheitsabstand schreibt das Ministerium für Whirlpools vor. Generell soll auf eine ausreichende Lüftung von Indoor-Anlagen geachtet werden. Plaketten zur Information der Badegäste stellt die Wirtschaftskammer den Kärntner Bäderbetreibern zur Verfügung. Von den Vertretern der Bäderbetreiber gab es Zustimmung für die Handlungsempfehlungen des Ministeriums.