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Gericht

Geldstrafe: Auf Pfarrer zugefahren

Ein 46 Jahre alter Mann ist am Dienstag in Klagenfurt zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit seinem Auto auf einen afrikanischen Priester zugerast sein und ihn anschließend rassistisch beleidigt haben soll.

Der Vorfall ereignete sich im November des Vorjahres. Der 37-jährige Priester, der aus dem Kongo stammt, reinigte nach eigenen Angaben die Rückseite seines Autos auf einem Parkplatz, als ihm plötzlich ein Auto auffiel, das mit überhöhter Geschwindigkeit auf ihn zuraste. Er konnte sich mit einem Sprung zur Seite gerade noch retten, sagte der Geistliche im Gerichtsprozess am Dienstag aus.

„Brauchst du Bananen?“

Am Steuer saß ein 46 Jahre alter Feldkirchner, der sich am Dienstag wegen Nötigung vor Gericht verantworten musste. Nach dem er angeblich auf den Priester losgerast war, soll der Angeklagte aus dem Wagen gestiegen sein und ihm mehrmals gefragt haben: „Brauchst du Bananen?“

Ganz anders verantwortete sich der Angeklagte, der von zwei Polizisten in den Verhandlungssaal geführt wurde, da er, wie er aussagte, die Ladung nicht erhalten zu habe. Für den 46-Jährigen sei der Vorfall lediglich ein Missverständnis gewesen. Er habe es an diesem Tag sehr eilig gehabt, da er zu einem Gerichtstermin musste. Er habe den Priester gesehen, sei aber nicht mit überhöhter Geschwindigkeit und schon gar nicht absichtlich auf ihn zugefahren, so der Angeklagte.

Panne oder Banane?

Er habe den Priester auch nicht rassistisch beleidigt, sondern ihn mehrmals gefragt, ob er eine Panne habe. Da der Geistliche nicht Deutsch als Muttersprache habe, habe er wohl Banane verstanden, so der Angeklagte, der bereits wegen Verhetzung nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist. Damals wurde die zwölfmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgeschrieben. Die abermalige Anklage fiel nun genau in diese Probezeit.

Schlussendlich schenkte Richter Gernot Kugi der Aussage des Priesters mehr Glauben und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 960 Euro. In Haft muss er nicht, jedoch wird seine Bewährung auf fünf Jahre verlängert. Der 46-Jährige hat nun drei Tage Zeit gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es ist damit nicht rechtskräftig.