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ORF.at/Roland Winkler
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Bildung

Pflichtpraktika können entfallen

Pflichtpraktika an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen können aufgrund mangelnder Plätze wegen der Coronavirus-Krise auch entfallen. Dazu gibt es einen neuen Erlass des Bildungsministeriums. Es darf jedenfalls keine negativen schulischen Konsequenzen geben.

Eine generelle Aufhebung der Praktikumspflicht, wie es die Gewerkschaft gefordert hatte, gibt es nicht. Ein Praktikum ist eine Bereicherung des Unterrichts, dort wo ein Praktikum möglich ist, soll deshalb auch eines stattfinden, heißt es im Bildungsministerium. Konkret heißt es im Schulunterrichtsgesetz: „Ist dem Schüler die Zurücklegung des Pflichtpraktikums oder Praktikums in der vorgeschriebenen Zeit ohne sein Verschulden nicht möglich, so hat er dieses während der schulfreien Zeit des folgenden Schuljahres zurückzulegen.“

Ganz entfällt die Praktikumspflicht, wenn er glaubhaft macht, „dass er ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder Praktikum nicht zurücklegen kann, weil keine derartige Praxismöglichkeit bestand, oder er nachweist, dass er an der Zurücklegung aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen verhindert war“. Die Coronavirus-Krise fällt laut Bildungsministerium klar unter diese Gründe.

Praktikum in verkürzter Form möglich

Kärntens Bildungsdirektor Robert Klinglmair begrüßt die Vorgangsweise und rechnet auch damit, dass viele Schüler heuer kein Praktikum bekommen werden. „Wir haben einerseits hohe Hygieneauflagen, wir haben nach wie vor Betriebsstätten, man denke da z.B. an die Hotellerie oder an die Gastwirtschaft, die gar nicht betreten werden dürfen. Vor allem für humanberufliche Schulen, die dort ihre Praktika absolvieren, wird das natürlich schwer werden. Daher hat man auch diesen Weg, den ich sehr begrüße, eingeschlagen“.

So ist zwar der Idealfall, dass ein Praktikum wie im Lehrplan in vollem Umfang absolviert wird, so Klinglmair – ein Praktikum kann allerdings heuer auch in verkürzter Form stattfinden, weil etwa Hotelleriebetriebe erst Ende Mai aufsperren oder man kann auch ein Praktikum in verwandten Tätigkeiten absolvieren. Wenn ein Schüler kein Praktikum absolviert, dann muss er nachweisen, dass er sich intensiv darum bemüht hat und Bewerbungen vorweisen.