Großveranstaltungen sind aufgrund der Covid-19-Krise bis 31. August in Österreich untersagt. Darunter fällt auch das offizielle GTI-Treffen in Reifnitz von 20. bis 23. Mai, das von der Gemeinde Maria Wörth dementsprechend schon im März abgesagt worden ist. Trotzdem befürchten die Behörden, ausländische GTI-Fahrer könnten an den nächsten Wochenenden trotzdem nach Kärnten wollen, hieß es in einer Aussendung des Landes am Freitag.
Verdacht durch Hinweise in sozialen Medien
Während das offizielle Treffen in den vergangenen Jahren gut organisiert war, gab es immer wieder Probleme mit den inoffiziellen Vortreffen an mehreren Wochenenden im Mai – mehr dazu in Heftige Kritik an GTI-Aufruf im Netz (kaernten.ORF.at; 19.3.2020). "Es wäre durchaus denkbar, dass ausländische GTI-Fahrer unter Umgehung der epidemierechtlichen Grenzkontrollen trotzdem versuchen, nach Kärnten zu kommen“, sagte der Bezirkshauptmann von Klagenfurt Land, Johannes Leitner. Grund für die Annahme geben Hinweise in sozialen Medien.
Mit der Umgehung seien beispielsweise falsche Angaben für eine Einreise nach Österreich gemeint, wie eine Versorgung Angehöriger oder der reine Transit durch Österreich. „Werden diese GTI Fahrer im Land von der Polizei dann angetroffen, wird ihr Aufenthalt auch dementsprechend beanstandet werden müssen“, sagte Leitner.
14-tägige Quarantäne müsste angeordnet werden
Demnach würden die eingereisten GTI Fahrer von der jeweiligen Gesundheitsbehörde eine 14-tägige Quarantäne angeordnet bekommen und es müssten zusätzlich verwaltungsstrafende oder verwaltungsstrafeinleitende Maßnahmen gesetzt werden, hieß es in der Aussendung des Landes.
Haben die Autofans dann kein privates Quartier, um in Quarantäne gehen zu können, würden sie zwangsweise in einem der Behörde zur Verfügung stehenden Quartier untergebracht. Denn laut Anordnungen der Bundesregierung, dürfen die Beherberger erst mit Ende Mai wieder öffnen.
Ausnahmen für Einreise nach Österreich
Derzeit gibt es bei der Einreise nach Österreich nur wenige Ausnahmen: Nicht die Quarantäne antreten und auch kein Attest vorweisen müssen Berufstätige im internationalen Güterverkehr, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Pendlerinnen und Pendler sowie medizinische und humanitäre Hilfe Leistende. Der Grenzübertritt ist aber auch eine Frage der Auslegung – mehr dazu in Grenzübertritte: Im Dschungel der Ausnahmen (ORF.at)