Das Innenministerium habe laut Aussendung des Landes per Verordnung die Grenzkontrollen bis 31. Mai verlängert. Es gelten sämtliche Ein- und Ausreisebestimmungen wie bisher. Personen, die beispielsweise nach Österreich bzw. Kärnten einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis mit sich führen, dass ein negatives Coronavirus-Testergebnis bestätigt. Dieses Zeugnis darf nicht älter als vier Tage sein. Wer kein Zeugnis hat, darf nicht einreisen.
Quarantäne nach Duty-Free-Besuch
Die Verlängerung der Grenzkontrollen und damit der Ein- und Ausreisebestimmungen bedeuten für all jene, die Kärnten über die Grenze nach Slowenien verlassen, um dort Tabakwaren zu kaufen, dass sie sich nach der Wiedereinreise nach Kärnten zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen. Darauf weisen die Bezirkshauptmannschaften Klagenfurt-Land, Wolfsberg und Völkermarkt hin.
Es gelten zudem teilweise Sperren an den Grenzübergängen zu Slowenien. So ist der Loibltunnel zwischen 5.00 und 21.00 Uhr passierbar, die Grenzübergänge Lavamünd und Grablach haben von 5.00 bis 23.00 Uhr geöffnet.