Wappen am Landesgericht Klagenfurt
ORF
ORF
Gericht

Wiederbetätigung: Zwei Jahre Haft

Ein 25 jähre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt unter anderem wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Mann wird außerdem in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte Ende März begonnen und war vertagt worden – mehr dazu in Hund auf Nachbarn gehetzt: Prozess (kaernten.ORF.at; 19.3.2020). Laut Anklage soll der Mann im Juni 2019 in einem Lokal in Villach mit den Worten „Sieg Heil“ die Hand zum Hitlergruß erhoben haben, außerdem habe er den Wirt mit einem Springmesser bedroht und versucht, ihn zum Verlassen des Lokals zu nötigen. Der zweite Vorfall ereignete sich drei Monate später. Da soll er seinen Hund, einen American Staffordshire Terrier, mit dem Befehl „Fass“ auf einen Kontrahenten gehetzt haben. Der von dem Tier Attackierte erlitt teilweise tiefgreifende Bisswunden an Unterarm, Unterschenkel und Knie.

Angeklagter nur zum Teil geständig

Der Angeklagte bekannte sich bezüglich des Verbotsgesetzes nicht schuldig, er bestritt auch, seinem Hund den Befehl „Fass“ gegeben zu haben. Er fühlte sich lediglich der gefährlichen Drohung und der versuchten Nötigung schuldig, außerdem bekannte er, seine Hundehalterpflichten verletzt zu haben.

Laut Attest des Sachverständigen war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten stark alkoholisiert, was eine Enthemmung und erhöhte Aggressionsbereitschaft zur Folge gehabt habe. Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar eingeschränkt, aber doch gegeben gewesen. Auch in diesem Zustand könne man sehr wohl erkennen, was der Ausspruch „Sieg Heil“ bedeute, so der Psychiater.

Verteidigung: Zeugen widersprüchlich

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Franz Oberlercher, zog die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Zweifel, die sich seiner Meinung nach zum Teil auch widersprochen hätten. Sein Mandant sei kein Schwerverbrecher, sondern ein junger Mensch, der etwas aus der Bahn geworfen worden sei. Der Hund habe in der Rangelei lediglich seinen Herrn verteidigt, was bei dieser Hunderasse durchaus nichts Ungewöhnliches sei.

Staatsanwältin Johanna Schunn sah keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der Zeugen zu zweifeln. „Warum sollte der Wirt den Mann zu Unrecht belasten und ein Hund ohne Befehl seines Herrn jemanden angreifen?“, fragte sie und forderte schuldangemessene Bestrafung und die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Dagegen sprach sich der Verteidiger aus. Sein Mandant brauche sicher eine Therapie hinsichtlich Drogen und Alkohol, aber diese könne er auch in Freiheit in Rahmen einer Weisung, die ihm das Gericht erteilen könne, absolvieren, sagte er.

Schuldspruch mit Einschränkungen

Die Geschworenen erkannten den Mann in allen Anklagepunkten schuldig, jedoch mit der Einschränkung bei der Wiederbetätigung, dass sie den Hitlergruß nicht als erwiesen ansahen. Weiters hatte die Anklage im Zusammenhang mit dem Hund auf absichtliche schwere Körperverletzung gelautet, die Geschworenen erkannten darin aber lediglich eine fahrlässige schwere Körperverletzung.

Als mildernd für das Strafausmaß nannte die Vorsitzende des Schwurgerichts, Richterin Sabine Roßmann, das Teilgeständnis an. Erschwerend seien die Vorstrafen wegen Sachbeschädigung, Waffenbesitzes und Weitergabe von Suchtmitteln sowie der rasche Rückfall. Die Maßnahme ermögliche dem Mann nun, die Zeit in Haft sinnvoll zu nutzen. „Erkennen Sie die Chance“, appellierte sie an ihn. In Freiheit wäre er mit zahlreichen Problemen konfrontiert und allein nicht in der Lage, einen Entzug zu organisieren, erklärte die Richterin.