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Chronik

Allianz gegen CoV-Beschränkungen

Kärntner Rechtsanwälte, Richter und Juristen haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen. Sie orten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise Einschränkungen und fragwürdige Ungleichbehandlungen etwa für Betriebe.

Die „Initiative für Grund- und Freiheitsrechte“ besteht aus mehr als einem Dutzend Juristen und anderen Personen des öffentlichen Lebens in Kärnten und habe zum Ziel, die allgemeine Wachsamkeit in Bezug auf Freiheitsrechte aufrechtzuerhalten und breite Debatten anzuregen, hieß es am Dienstag. Dabei gehe es etwa um das Erklären von Grundrechten einzelner Personen und das Kommunizieren von Eingriffen in diese Grundrechte, so der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer Gernot Murko.

Alter Platz Klagenfurt sonnifg aber menschenleer
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Schließung der Gastronomie: Eingriff in Grundrecht

Keine gesetzliche Grundlage für Besuchsverbote

Murko kritisierte etwa das Besuchsverbot in Krankenanstalten und Pflegeheimen. „Diese Verbote basieren nicht auf gesetzlichen Grundlagen, auf Verordnungen oder auf Bescheiden“, so der Anwalt. Vielmehr seien Empfehlungen des Gesundheitsministers und der Gesundheitslandesräte unter Berufung auf das Hausrecht der jeweiligen Anstalt umgesetzt worden.

Allianz gegen CoV-Beschränkungen

Kärntner Rechtsanwälte, Richter und Juristen haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen. Sie orten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise Einschränkungen und fragwürdige Ungleichbehandlungen etwa für Betriebe.

„Besuchsverbote per Zuruf und Empfehlung sind unzulässig.“ Auch die nun erfolgte Lockerung sei nur eine Empfehlung. Nach Murkos Ansicht stellt die Covid-19-Lockerungsverordnung klar, dass das Betreten von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten zulässig ist.

Pizzabäcker
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Höchstgerichte werden voraussichtlich über die Rechtmäßigkeit der Auflagen für Betriebe entscheidender

Anwälte rechnen mit Klagsflut

Auch bei der Schließung, aber vor allem beim schrittweisen Wiederaufsperren der Geschäfte und der Gastronomie, sieht die Initiative einen Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, Eigentumsgarantie und in den Gleichheitsgrundsatz, sagt der Rechtsanwalt Bernhard Fink. „Ich denke da etwa an die 400 Quadratmeter-Regelung, die sehr massiv in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen hat. Und wir haben noch immer das
Problem, dass bestimmte Betriebe – nämlich das Gastgewerbe – nicht öffnen können.“

Laut Fink sei es auch problematisch, dass die Politik im Epidemiegesetz Entschädigungszahlungen für betroffene Unternehmer ausgeschlossen hat. Er rechnet mit einer Klagsflut. „Letztlich wird der Verfassungsgerichtshof, allenfalls auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, entscheiden, inwieweit diese Regelungen, oder Teile davon, rechtmäßig waren oder verhältnismäßig sind.“

Wirte klagen über Wartefrist

Die Gastronomen beklagen, dass sie nicht aufsperren können, obwohl es schon klare Auflagen gibt. Der Klagenfurter Wirt Peter Haas sagte, es sprechen die Zahlen für das Aufmachen.

„Wir haben Auflagen, wir haben Abstandsregelungen. Wir müssen die Leute zum Tisch führen, es gibt im Lokal den Mundschutz – außer die Leute sitzen am Tisch, wir haben die Abstandsregelung von einem Meter. Und jetzt verstehe ich nicht, warum wir noch zehn Tage warten müssen, um aufsperren zu dürfen.“

Ein Meter Abstand unter Fußgängern schwer einzuhalten
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Gegen Anzeigen, z.B. wegen Nichteinhaltens der Abstandspflicht, sollte Einspruch erhoben werden, raten die Juristen

CoV-Gesetze selbst für Juristen schwer verständlich

Ein Problem seien auch die kurzfristig erlassenen Verordnungen, wie zuletzt jene des Gesundheitsministeriums eineinhalb Stunden vor dem 1. Mai. Manche Formulierungen seien selbst für Juristen nur schwer zu erfassen. Nicht-Juristen würden oft gar nicht wissen was nun genau erlaubt ist und was nicht, betont der Vizepräsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer.

Er rät allen dazu, die wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Coronaviurs-Maßnahmen der Bundesregierung eine Polizeianzeige erhalten haben, diese zu beeinspruchen. „Es steht am Ende des Verwaltungsverfahrens vielleicht ein Freispruch.“ Ob der Mindestabstand eingehalten worden sei oder nicht müsse die Polizei beweisen, so Fink.

Initiative will „Watchdog“ sein

Die Initiative will langfristig als „Watchdog“ tätig sein und besteht aus folgenden Personen: Gerhard Baumgartner, Bernhard Fink, Mathis Fister, Peter Haas, Ferdinand Hafner, Manfred Herrnhofer, Akiko Kropfitsch, Christian Liebhauser-Karl, Gernot Murko, Christof Pollak, Sabine Roßmann sowie Franz Tomažič. Die Genannten agieren im Rahmen dieser Initiative als Privatpersonen.