Laut Anklage zündete der Bursche schon im September des Vorjahres Verpackungskartons in einer Lagerhalle in Villach an. Das Feuer wurde aber durch die Sprinkleranlage rechtzeitig gelöscht. So blieb es in diesem Fall bei dem Versuch. Im Oktober ging die Aktion dann nicht mehr so glimpflich aus.
Halle mit 300 Reifen brannte ab
In einer Lagerhalle zündete der junge Mann Reifenteile an. 200 bis 300 Reifen und die gesamte hintere Halle brannten ab – mehr dazu in Brand in Reifenlager Brandstiftung. Nur durch einen massiven Feuerwehreinsatz habe ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindert werden können, sagte Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse.
Der Schaden betrug mehr eine Million Euro. Der Angeklagte habe auch zuvor bereits mehrfach versucht, Dinge anzuzünden, sagte die Staatsanwältin. Diesbezügliche Verfahren seien eingestellt worden. Der Angeklagte, der seit Herbst des Vorjahres in Untersuchungshaft sitzt, ist unbescholten.
Verteidigung: Gefahr war ihm nicht bewusst
Verteidiger Hans Gradischnig berief sich auf ein psychiatrisches Gutachten. Der Sachverständige habe kein Motiv für das Entfachen einer Feuersbrunst erkennen können, sagte der Rechtsanwalt. Dem Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, was er alles habe anrichten können. Es sei kein Plan dahintergesteckt, der Bursche habe impulsartig gehandelt, präzisierte der Gutachter. Der Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit und führte das Verhalten seines Mandanten auch auf Kränkungen seit früher Kindheit zurück.
Der Angeklagte gab in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Michael Schofnegger, zu, die Feuer gelegt zu haben. Beim ersten Mal habe er nur probiert, ob nasse Schachteln brennen können und beim zweiten Mal habe er wissen wollen, ob man mit einem Feuerzeug Reifen anzünden könne.
Vor Brandstiftung Drogen konsumiert
Auf YouTube habe er so etwas gesehen und da habe es nicht gebrannt, sagte er. Außerdem habe er vor diesen „Versuchen“ Drogen, Kokain, Cannabis und Ecstasy, konsumiert. Auch habe er nicht mitbekommen, dass die Reifen tatsächlich brannten, sonst hätte er sofort versucht, das Feuer zu löschen. Als er gegangen sei, sei der Reifen nämlich nur geschmolzen, erzählte er. Laut Gutachter könne aus einem Schmelzen des Gummis jedoch kein Feuer entstanden sein.
Der Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte in beiden Fällen – beim Versuch und bei der erfolgten Brandstiftung – bedingt vorsätzlich gehandelt hat. Er habe zwar nicht bewusst agiert, erklärte der Richter. Aber er habe es zumindest für möglich gehalten, dass ein Schaden entstehen könne. „Sie haben so lang gezündelt, bis es gezündet hat“, sagte Schofnegger. Fahrlässigkeit sei, wenn man vergesse, zu Hause die Herdplatte auszuschalten.
Mildernd: Unbescholtenheit und Geständnis
Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit und das Geständnis und dass der Angeklagte eingeschränkt zurechnungsfähig sei, auch bedingt aufgrund seiner schweren Kindheit. Es werde eine Therapie erforderlich sein, erklärte Schofnegger. Und daher werde anders vorzugehen zu sein, als bei einer normalen Haft.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zweites Urteil: 16 Monate Gefängnis
Schon am Montagvormittag wurde ein junger Mann am Landesgericht, ebenfalls wegen Brandstiftung, zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Er bekannte sich schuldig, im Keller eines Mehrparteienwohnhauses in Klagenfurt mit Streichhölzern gespielt und so einen Brand verursacht zu haben.
Der Mann war zuvor schon einmal wegen Brandstiftung vor Gericht gestanden. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.