Blutspendebeutel
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Chronik

Malariaprozess: Weitere Ermittlungen

Der Tod einer 86-Jährigen im März 2019 beschäftigt weiter die Justiz. Sie war wegen einer verseuchten Blutkonserve an Malaria gestorben. Der Klagenfurter Richter erklärte sich für unzuständig, das Oberlandesgericht wies den Fall an das Bezirksgericht. Es wird noch weitere Ermittlungen geben.

Richter Oliver Kriz hatte im Jänner die Anklage gegen die Blutspenderin wegen Unzuständigkeit des Landesgerichts Klagenfurt zurückgewiesen – mehr dazu in Richter lehnt Malaria-Anklage ab. Das Oberlandesgericht Graz gab ihm in diesem Fall recht und verwies das Verfahren an das Bezirksgericht Spittal/Drau.

Spenderin war in Uganda

Die Frau hatte bei einer Hüftoperation Blutkonserven erhalten und erkrankte danach an Malaria, obwohl sie nie in einem Gebiet gewesen war, wo sie sich anstecken hätte können. Es stellte sich heraus, dass die 58 Jahre alte Blutspenderin sechs Monate vor ihrer Spende in Uganda gewesen war. Trotz Prophylaxe steckte sie sich an. Drei Tage, bevor die Krankheit ausbrach, spendete sie beim Roten Kreuz Blut.

Keine grobe Fahrlässigkeit bei Spenderin

Kriz hatte keine grobe Fahrlässigkeit bei der Blutspenderin erkennen können, der Richtersenat am OLG sah das ebenso und erkannte auf leichte Fahrlässigkeit. Anders ist die Entscheidung bei einem Rotkreuz-Mitarbeiter. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil er die Informationen der Blutspenderin über ihren Afrika-Aufenthalt gehabt, aber nicht weitergeleitet habe.

Der Richter war der Ansicht, dass die sogenannte Garantenpflicht bei dem Mann nicht gegeben sei. Damit könne er auch nicht gegen die dann geltenden Sorgfaltsnormen verstoßen haben und ihm daher keine fahrlässige Handlung vorgeworfen werden.

Vorerst keine Anklage gegen Rot Kreuz Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, sie sieht bei dem Mann eine freiwillige Pflichtenübernahme als gegeben an. Wie die Sprecherin des Oberlandesgerichtes, Elisabeth Dieber, am Donnerstag auf Anfrage der APA erklärte, habe der Senat des OLG die Garantenpflicht des Rotkreuzmitarbeiters als erwiesen angesehen. Anklage wird es vorerst trotzdem keine geben. Es müsse nämlich zuerst geklärt werden, ob die Frau nicht auch dann gestorben wäre, hätte der Rotkreuz-Mitarbeiter die Informationen weitergegeben. Damit sind in der Causa weitere Ermittlungen notwendig.

Info: Unter Garantenpflicht versteht man im Strafrecht die Pflicht, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt. Sie ist im Strafrecht notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassen, soweit es sich um ein sog. unechtes Unterlassungsdelikt handelt.