Die beiden Angeklagten im Gerichtssaal mit vier Polizisten
ORF/Horst Sattlegger
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Chronik

Hausbewohner gefesselt: Zehn Jahre Haft

Zwei Männer sind am Mittwoch wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat im Landesgericht Klagenfurt gestanden. Sie sollen im Sommer ein Haus überfallen, eine Pflegerin und den Hausbesitzer gefesselt und misshandelt haben. Das Urteil: je zehn Jahre Haft.

Am 10. Juli 2019 sollen die beiden Rumänen im Alter von 23 und 30 Jahrenin das Einfamilienhaus in Köttmannsdorf eingedrungen sein. Sie fesselten die dort tätige 52 Jahre alte 24-Stunden-Pflegerin mit einem Klebeband an Armen und Beinen und verklebten ihren Mund mit einem Klebeband. Daraufhin hätten die Angeklagten den 66-jährigen Hausbesitzer am Bett fixiert und ihn mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten. Er erlitt unter anderem einen Bruch des linken Augenhöhlenbodens.

Der Eingang zum Tatort des Raubüberfalls
ORF/Peter Matha
Der Tatort

Betagte Mutter bekam nichts mit

Er konnte sich nach einer halben Stunde befreien und Hilfe holen – mehr dazu in Räuber fesselten und knebelten Opfer. Die Mutter des Hausbesitzers, die von der Pflegerin betreut wurde, bekam von dem Überfall nichts mit, sie schlief in ihrem Schlafzimmer und wurde nicht wach. Sie stahlen dann einen Tresor mit 50.000 Euro.

Zu Beginn des Prozesses führte Staatsanwalt Christian Pirker in seiner Anklage aus, dass es sich um eine Tat handelt, die man wohl niemandem wünschen würde – im eigenen Haus überfallen und schwer verletzt zu werden. Gegen halb zwei in der Nacht sollen sie über ein Kellerfenster in das abgelegene Haus in Wurdach eingestiegen sein. Neben dem Bruch des Augenhöhlenbodens erlitt der gehbehinderte Hausbesitzer Hämatome am ganzen Körper, wohl durch Schläge und Tritte, wie Gerichtssachverständiger Wolfgang Tripusch sagte.

Hausbewohner gefesselt: Zehn Jahre Haft

Zwei Männer sind am Mittwoch wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat im Landesgericht Klagenfurt gestanden. Sie sollen im Sommer ein Haus überfallen, eine Pflegerin und den Hausbesitzer gefesselt und misshandelt haben. Das Urteil: je zehn Jahre Haft.

Dritter Mann soll verantwortlich sein

Die beiden Angeklagten sind unbescholten. Sie gestanden den Einbruch, den sie aus Geldnot begangen hätten. Allerdings wollen sie mit den schweren Verletzungen des Opfers nichts zu tun haben. Dafür sei ein dritter Täter verantwortlich. Dieser habe sie auch zu der Tat überredet. Er kenne da ein Haus in dem Geld in einem Tresor zu finden sei, das Haus sei auch unbewohnt, soll er ihnen versichert haben.

Befragung mit Dolmetscherin

Mehrmals fragten die Richter Gernot Kugi und Christian Liebhauser Karl nach einem Tatplan und warum sie nicht gleich geflüchtet seien, als sie bemerkten, dass das Haus doch bewohnt sei. Doch die Antworten, die die Dolmetscherin übersetzte, blieben vage. Sie hätten spontan gehandelt, hätten aber nie die Absicht gehabt jemanden zu verletzten. Das hätten sie ja auch nicht getan, sondern eben der ominöse Dritte.

Auch Zeuge spricht von drittem Mann

Von einem vermutlich dritten Täter sprach später auch das Opfer des Raubes. Der 66-Jährige, der zusätzlich zu seinen schweren Verletzungen auch noch einen schweren Schock und dadurch ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten hatte, gab an, dass er zwar kaum etwas gesehen hätte, aber das Gefühl hatte, dass da ein dritter Mann im Raum gewesen sei.

Nicht befragt werden konnte die Pflegerin aus Rumänien, sie hatte wohl nicht einreisen dürfen. Offen blieb auch die Frage, wer den Tipp gegeben hatte, dass in dem Haus ein Tresor mit 50.000 Euro zu holen sei. Von dem Geld sahen die beiden Angeklagten nach eigenen Angaben nie etwas, auch den Komplizen hätten sie nie wieder gesehen.

„Heimtückische Tat“

Die Tat sei aufgrund eines ausgeklügelten Tatplans durchgeführt worden, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats in der Urteilsbegründung. „Ihre Tat ist heimtückisch, Sie haben schlafende Opfer zu dritt überfallen. Und was Sie uns heute hier präsentiert haben, ist weit entfernt von einem reumütigen, umfassenden Geständnis. Sie waren auch nicht bereit, Hintermänner zu nennen. Sie waren an der Wahrheitsfindung nicht beteiligt, sondern haben nur zugegeben, was ohnehin schon bewiesen ist“, erklärte Richter Kugi.

Das Urteil solle auch ein Signal sein, dass für eine solche Tat mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen sei, sagte der Richter weiter. Nur aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit sei es bei lediglich zehn Jahren geblieben. Laut Akteninhalt soll der Tipp von einer rumänischen Pflegerin gekommen sein. Auch das soll eine Warnung an andere sein, sagte Kugi. Der Zweitangeklagte akzeptierte das Urteil, der Erstangeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.