Chronik

Anklage in Schwangeren-Mord rechtskräftig

Ein 36-jähriger Kärntner muss sich wegen Mordes an seiner hochschwangeren Geliebten vor einem Geschworenengericht verantworten. Der Einspruch seiner Verteidigerin gegen die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhobene Anklage wurde abgewiesen.

„Die Anklage ist rechtskräftig“, sagte Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichtes Graz, am Dienstag auf Anfrage der APA. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „dringenden Tatverdacht“ und wirft dem Angeklagten Mord vor. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Frau starb in Badewanne

Der verheiratete Mann soll im August vergangenen Jahres seine hochschwangere Geliebte in ihrer Wohnung in Paternion (Bezirk Villach-Land) getötet haben. Der Mann bestreitet nach wie vor, die Tat begangen zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gibt es aber genügend Hinweise, insbesondere die DNA-Analysen und die Auswertung der Handydaten würde seine leugnende Verantwortung widerlegen.

Die 31-Jährige war dreifache Mutter und erwartete ihr viertes Kind mit dem Verdächtigen. Sie war in der Nacht auf den 17. August in Paternion getötet worden. Nachbarn der Frau hatten die Polizei gerufen, nachdem sie Lärm aus der Wohnung der Familie gehört und kurz danach einen Mann weglaufen gesehen hatten. Die Beamten fanden die Frau tot in ihrer Badewanne.

Verdächtiger ist Vater des Ungeborenen

Zwei Tage später wurde der damals 35-Jährige in Untersuchungshaft genommen. Er hatte ein Verhältnis mit der Frau, bestreitet aber, sie getötet zu haben. Der Mann war auch der Vater des ungeborenen Kindes, das mit seiner Mutter ums Leben kam.

Seine Verteidigerin pocht darauf, dass ihr Mandant unschuldig ist. Sie beeinspruchte die Anklage, das Oberlandesgericht Graz wies ihren Einspruch aber zurück. Die nunmehr rechtskräftige Anklage ist am Landesgericht Klagenfurt eingelangt, das Verfahren wird Richter Christian Liebhauser-Karl leiten.