Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Zwei Jahre Haft für Geldfälscher

Zu zwei Jahren unbedingter Haft ist ein Geldfälscher am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der 32 Jahre alte Mann hatte Geldscheine im Wert von 100 und 200 Euro kopiert und außerdem 60 Kleinkredite für Handys oder Computer beantragt und die Waren dann weiter verkauft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig. Zur Geldfälschung hätten ihn zwei Bekannte angestiftet, sagte er in seiner Einvernahme durch den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Matthias Polak. Insgesamt 15 Stück 200-Euro-Scheine und zwölf Stück 100-Euro-Scheine hatte er ausdrucken lassen. „Ich brauche das Falschgeld für ein Fotoshooting“, gab der Angeklagte in einem Copy-Shop an. Anschließend beklebte er die Scheine noch mit Silberfolie, um das Hologramm nachzuahmen. Ein Teil des Falschgeldes wurde bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt, in Umlauf gekommen sei aber nichts davon, beteuerte der 32-Jährige.

Schaden durch Kleinkredite: 45.000 Euro

Weitaus umfangreicher waren die Betrugsvorwürfe in der Anklage von Staatsanwältin Lisa Kuschinsky. So habe der Mann trotz seiner prekären finanziellen Lage immer wieder Kleinkredite aufgenommen und dabei auch immer wieder abweichende Daten angegeben. Die so finanzierten Handys, Tablets und Computer verkaufte er anschließend weiter. Fast 60 Mal habe er solche Kredite beantragt, mehr als 20 Mal bekam er so auch Geld. Der angerichtete Schaden wurde mit rund 45.000 Euro beziffert.

Der Kärntner, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, beteuerte, er habe die Kreditraten immer bezahlen wollen: „Ich hatte nie die Absicht, dass ich jemanden bösartig schädige.“ Richter Polak bemerkte, dass die Kreditaufnahmen im Jänner 2018 losgegangen und im Oktober 2019 aufgehört hätten. „Es reicht schon für einen Betrug, wenn Sie so marod waren und es zumindest für möglich gehalten haben, dass Sie den Kredit nicht zurückzahlen können, also wenn Sie sich verkalkulieren, trotzdem weitermachen und im Hinterkopf haben, dass sich alles nicht ausgeht.“

Verteidiger: Kredite leicht zu bekommen

Helge Schreyer, der Verteidiger des 32-Jährigen, betonte in seinem Plädoyer, wie leicht es oft sei, von Banken Sofortkredite zu bekommen: „Eine gewisse kriminelle Energie war da. Aber wenn man die Kontrollmechanismen berücksichtigt, wie Sofortkredite vergeben werden dürfen, dann ist diese kriminelle Energie vielleicht nicht so hoch gewesen, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet.“ Er verwies auf das Geständnis seines bisher völlig unbescholtenen Mandanten, der auch zur Aufklärung des Falles beigetragen habe.

In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Polak ebenfalls auf die Unbescholtenheit und das Geständnis des 32-Jährigen. Auf der anderen Seite stehe die hohe Strafdrohung für Geldfälschung, nämlich ein bis zehn Jahre Haft. Außerdem habe bei der Entscheidung über die Strafhöhe auch die Generalprävention eine Rolle gespielt.