Offenhalten dürfen die Selbstbedienungswaschplätze für systemrelevante Fahrzeuge, wie zum Beispiel Rettung, Polizei und Lebensmitteltransporte oder Taxis. Auf Waschplätzen ohne Personal ist aber schwer zu unterscheiden, wer systemrelevant ist. Wer trotz Coronavirus-Verordnung aufsperrt, dem drohen mindestens 3.600 Euro Strafe. In Kärnten gibt es rund 140 Betreiber.
Betreiber sprechen von Wettbewerbsverzerrung
In vielen Kärntner Gemeinden ist das Bild kurios. Auf einer Straßenseite bilden sich an der Tankstellen-Waschanlage lange Schlagen. Vis-a-vis, am Selbstbedienungswaschplatz, herrscht gähnende Leere. Auch viele Kunden verstehen das nicht.
Kritik an Regelung zu Autowaschstraßen
Die Wirtschaftskammer Kärnten übt heftige Kritik an der Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums für die rund 280 Autowaschanlagen. Selbstbedienungsplätze dürfen nicht offen halten, obwohl alle Sicherheitsvorkehrungen auch dort einzuhalten seien.
Harald Daniel betreibt 25 Selbstbedienung-Waschplätze in Kärnten. Seit einem Monat hat er krisenbedingt zu, der Schaden ist enorm, sagt Daniel. „Ich schätze, mein Schaden liegt aktuell bei 40.000 Euro. Das ist eine Benachteiligung für uns Waschanlagenbetreiber. Man kann gar nicht nachvollziehen, was da vom Ministerium beschlossen worden ist, das ist ja eine komplette Wettbewerbsverzerrung.“
WK fordert Öffnung für alle Waschanlagen
Die Polizei kontrolliert und es gibt unzählige Beschwerden, sagte Iris Kraiger von der Kärntner Wirtschaftskammer: „Das ist eine Ungleichbehandlung, das verstehe ich total, dass da einige verrückt werden. Es sind so viele, die darauf gewartet haben zu waschen, und nicht nur die systemrelevanten Fahrzeuge, sondern auch die privaten.“
Die WK forderte abermals, dass ab sofort alle Waschanlagen aufsperren dürfen, auch Selbstbedienungsanlagen, unter Einhaltung von Maskenpflicht und Sicherheitsabstand.