Regierungsmitglieder mit Schutzmasken
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Politik

Landtag beschloss Covid-19-Gesetz

Der Kärntner Landtag hat am Donnerstagnachmittag das Covid-19-Gesetz beschlossen, es umfasst etliche Gesetzesänderungen und sieht unter anderem Erleichterungen für Familien und Bauverfahren vor. Die Landtagssitzung fand aus Sicherheitsgründen nur mit zwei Drittel der Abgeordneten statt.

Um die vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten zu können, waren – anstatt 36 Abgeordnete – nur 24 im Plenarsaal. Die Beschlussfassung war damit dennoch gegeben. Vor jedem Redebeitrag war das Rednerpult zu desinfizieren, außerdem wies Landtagspräsident Reinhard Rohr die Abgeordneten an, nur für wirklich notwendige Wege durch den Plenarsaal zu gehen. Viele der Abgeordnete trugen zudem Schutzmasken.

Abgeordnete mit Schutzmasken
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Ungewohntes Bild: Viele der Abgeordneten kamen mit Mundschutz

Weitgehende Einigkeit

Bei der Sitzung herrschte über weite Strecken Einigkeit zwischen SPÖ-ÖVP-Regierung und der Opposition aus FPÖ und Team Kärnten. Das beschlossene Gesetz bringt unter anderem eine rechtliche Basis für Videokonferenzen der Landesregierung, in Aufsichtsratssitzungen und Gemeinderatssitzungen. Weiters wurde legitimiert, dass das Land seinen Mitarbeitern einen Erholungsurlaub verordnen kann – dagegen sprach sich das Team Kärnten aus.

FPÖ-Abgeordnete im Kärntner Landtag
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Um den Sicherheitsabstand einzuhalten, blieb jeweils ein Sitz zwischen den Abgeordneten frei

Das Sammelgesetz enthält weiters eine Bestimmung zur Vereinfachung von Bauverhandlungen, außerdem wurde festgelegt, dass die Gemeinden die Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen reduzieren können, die Wohnbeihilfe des Landes gelte künftig für Ein-Personen Unternehmer und Menschen, wo die Härtefallfonds der Bundesregierung nicht greifen.

Kritik vom Kärntner Gemeindebund

Kritik an den Teilbereichen, die sich um die Kinderbetreuung drehen, kam am Donnerstag vom Kärntner Gemeindebund. Das Sammelgesetz bringe sinnvolle Regelungen, „jedoch keine Lösung für massive Einnahmeneinbußen von Gemeinden und Kindergartenbetreibern“, hieß es in einer Aussendung. Positiv sei, dass das Land – ungeachtet der Kinderzahl – die Gruppenförderung, also den Kindergartenlandesbeitrag, voll bezahle und auch, dass das Kinderstipendium, also die Förderung des Elternbeitrages, reduziert aber doch weiterläuft. Aber der Wunsch des Landes, dass Gemeinden und andere Träger die Elternbeiträge auf maximal 50 Prozent reduzieren sollen, könne einkommensschwachen Gemeinden „das Genick brechen“.

Die Kindergärten sollen in Kärnten übrigens gleichzeitig mit den Schulen den regulären Betrieb wieder aufnehmen. „Sobald der eingeschränkte Betrieb aufgehoben wird, können für jene Kinder, die die Einrichtungen besuchen, wieder die vollen Elternbeiträge eingehoben werden und für die gibt es auch das volle Kinder-Stipendium“, hieß es dazu vom Land Kärnten.

Budget wird nachgebessert

Der Kärntner Landtag wird sich, was das Budget angeht, noch ausgiebig mit der Coronavirus-Krise beschäftigen. Das Land Kärnten wird nämlich einen Nachtragsvoranschlag erstellen. Wann das der Fall sein wird, war aber noch völlig unklar – ebenso, wie hoch der Voranschlag ausfallen wird.