Landesgericht Klagenfurt
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Gericht

Baby zu Tode geschüttelt: Vater vor Gericht

Wegen Mordes an seiner sechs Wochen alten Tochter muss sich am Mittwoch ein 27-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Ihm wird vorgeworfen, das Baby geschüttelt und es am Kopf schwer verletzt zu haben.

Das Mädchen war im Sommer 2018 gestorben. Laut Anklage war der Mann von seiner Frühschicht nach Hause gekommen, seine Tochter sei weinerlich und nur schwer zu beruhigen gewesen. Während die Mutter einkaufen war, soll es zu der Tat gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Mädchen „massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen“ zu haben. Laut Anklageschrift sollen ein großes Kopfschwartenhämatom und eine Gehirnblutung („Shaken-Slam-Syndrom“) zum Tod des Säuglings geführt haben.

Vater weist Schuld von sich

Der 27-Jährige war im Herbst 2019, mehr als ein Jahr nach dem Tod des Mädchens, verhaftet worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er wies bisher jede Schuld von sich und sagte zu dem Vorfall, dass seine sechs Wochen alte Tochter plötzlich Atemprobleme bekommen hätte. Ähnliches sei der Zwillingsschwester des Mädchens eine Woche zuvor bereits passiert. Er habe sofort die Rettung alarmiert, ein Verdacht auf Fremdeinwirkung sei erst Tage später, nach der Obduktion, geäußert worden.

Privatgutachten soll Vater entlasten

Keinem Arzt seien irgendwelche Verletzungen am Körper des Kindes aufgefallen, hieß es in einer Stellungnahme seines Verteidigers Alexander Todor-Kostic. Er hatte im Namen seines Mandanten im Dezember Einspruch gegen die Mordanklageschrift erhoben, mehr dazu in Totes Baby: Einspruch gegen Mordanklage. Dieser wurde abgelehnt. Am Mittwoch will der Anwalt ein Privatgutachten vorlegen, das den 27-Jährigen entlasten soll.

Der Privatgutachter orte „erhebliche Mängel“ im Gutachten, das die Staatsanwaltschaft eingeholt hatte, so Todor-Kostic. Die Blutungen im Kopfbereich des Säuglings könnten eine Folge von Sauerstoffmangel sein, der „Plötzliche Kindstod“ könnte eine Todesursache sein, heißt es im Gutachten. Für den Prozess, der am Mittwoch beginnt, sind vorerst zwei Verhandlungstage anberaumt.