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Chronik

Mitarbeiter infiziert: Post wird kritisiert

In Wolfsberg ist ein Paketzusteller der Post positiv auf das Coronavirus getestet worden. Kollegen erheben nun den Vorwurf, sie seien von ihrem Dienstgeber zu spät darüber informiert worden, obwohl es während der Arbeit engen Kontakt mit dem Betroffenen gegeben habe. Die Post wies die Vorwürfe zurück.

Die Mitarbeiter der Zustellbasis Wolfsberg seien erst am Donnerstag offiziell über den positiven Test bei einem Paketzusteller informiert worden. Zusteller Lukas Töfferl sprach von „Fahrlässigkeit“, zumal die Kollegen mit dem Betroffenen über längere Zeit auf engem Raum gearbeitet hätten. „Einer einzelnen Person ist die Infektion schon seit Dienstagabend bekannt, in der Firma ist es seit Mittwochfrüh bekannt und wir haben keine Anweisung bekommen, irgend etwas zu ändern.“ Besonders erschreckend sei, so der Paketzusteller, dass das genau am Tag der Pensionsauszahlung geschehe. „Da gehen wir in Altersheime und zu Personen, die definitiv zur Risikogruppe gehören.“

Post: Halten uns an Empfehlung der Behörde

Post-Pressesprecher Michael Homola wies die Vorwürfe scharf zurück. Man sei erst am Mittwochvormittag von der Behörde vom positiven Covid-19-Fall informiert worden. Drei Personen, die mit dem Betroffenen einen Kontakt unter einem Meter Mindestabstand beziehungsweise über mehr als 15 Minuten hatten, seien noch gestern getestet worden. Mittlerweile liege bei allen drei – zumindest mündlich – ein negatives Ergebnis vor.

„Wir verstehen die Sorgen Einzelner, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Post alles unternimmt, um ihre Kunden und natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen“, sagte der Pressesprecher. So habe man zwischen den Zustelltischen in der Basis Kartonplatten als zusätzlichen Schutz installiert. Außerdem werde die Post seit Beginn der Coronakrise kontaktlos zugestellt. Man halte sich streng an die Empfehlungen der Behörde.

Anwalt: Mitarbeiter unmittelbar verständigen

Rechtsanwalt Michael Wohlgemuth ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er sagte, die betroffenen Mitarbeiter müssten wegen der Fürsorgepflicht schon bei einem bloßen Verdachtsfall informiert werden. „Aus meiner Sicht hätte der Arbeitgeber die Mitarbeiter jedenfalls unmittelbar verständigen müssen, weil die Mitarbeiter nur so, durch geeignete Maßnahmen vor Erkrankungen hätten geschützt werden können, auch weil der Kontakt mit dritten Personen ein weiteres Gefahrenpotential gebracht hätte.“