470 Kassenärzte gibt es in Kärnten. Ihr Rat ist wertvoll, auch wenn er telefonisch erfolgt. „Telemedizinische Beratungen oder Behandlungen“ werden dieser Tage von vielen Patienten, die nicht persönlich in den Ordinationen erscheinen, in Anspruch genommen.
Honorar wie bei persönlichem Termin
Klaus Mitterdorfer, Kammeramtsdirektor-Stellverterter der Kärntner Ärztekammer, sagt, diese Leistungen seien so zu verrechnen, als wäre der Patient oder die Patientin in die Ordination gekommen. „Das betrifft nicht nur Ordinationsleistungen, sondern auch allenfalls bestehende und notwendige andere Gesprächsleistungen, wie ein Heilmittelberatungsgespräch oder eine ärztliche Koordinierungstätigkeit zum Beispiel.“
Weder für Ärzte, noch für Patienten gebe es zusätzlichen Aufwand. Es genügt die Ordinationskarte. Der Einsatz der E-Card des Patienten ist nicht nötig. Die Verrechnung erfolge direkt zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und dem Vertragsarzt, sagte Monika Hasenbichler, die Leiterin der Abteilung für Vertragspartnerangelegenheiten in der ÖGK. „Im Kostenerstattungsbereich haben Patienten weiterhin Anspruch auf 80 Prozent des Vertragstarifes.“
Auch Rezepte werden telefonisch verordnet
Für die 600 Wahlärzte in Kärnten gelten ähnliche Regeln. Ihr Honorar bezahlen die Patienten zunächst komplett aus eigener Tasche: „Die Patienten erhalten dann aber von den Kassen für diese telefonischen Beratungen und Behandlungen ebenfalls eine Kostenerstattung von den Kassen“, sagt Klaus Mitterdorfer.
Auch Medikamente können – während der Pandemie – telefonisch verordnet werden, sagt Monika Hasenbichler: „Die Rezepte werden über die E-Medikation-Applikation direkt in die Apotheke weitergeleitet. In Ausnahmefällen kann aber auch das Rezept per Post, Fax oder mit Zustimmung des Patienten auch per E-Mail oder Fotoübermittlung via SMS an die Apotheke vom jeweiligen Arzt gesendet werden.“