Soziales

Lösung für Trennungskinder

Die Unsicherheit seit Beginn der Beschränkungen war bei Eltern von Scheidungskindern groß. Die bisher gültige Verordnung war unklar formuliert und sprach quasi ein Besuchsverbot aus. Nun gibt es eine Klarstellung aus dem Justizministerium, Kinder dürfen weiter beide Elternteile sehen und besuchen.

Wenn der Vater nach einer Scheidung oder Trennung auszieht, ist das für viele Kinder oft eine enorme psychische Belastung, aber auch für Eltern. Nun kommen Homeoffice, Schule im Kinderzimmer und Coronavirusängste dazu. Keine einfache Zeit für Eltern von Scheidungskindern. Zumindest was das Besuchsrecht betrifft, gibt es nun rechtliche Klarheit, sagt Kärntens Kinder und Jugendanwältin Astrid Liebhauser.

Die Lösung kam nicht zuletzt durch Druck der Anwaltschaften zustande. Besuche seien weiterhin möglich: "Eltern können auch einvernehmlich andere Besuchsregelungen treffen. Für Kinder, die schon bisher zur Hälfte im einen und zur Hälfte im anderen Haushalt leben, die eine Doppelresidenz haben, dürfen wie gewohnt wechseln. Auch Wochenendkontakte und stundenweise Kontakte mit einem Elternteil sind nicht eingeschränkt worden.

Konflikte nehmen zu

Das Kindeswohl müsse aber immer im Mittelpunkt stehen. Die derzeitige Krisensituation sei eine Herausforderung für alle Beteiligten. Spannungen zwischen den Elternteilen könnten sich weiter hochschaukeln, deshalb appelliert die Kinder- und Jugendanwältin, dass mit Augenmaß und Hausverstand und einer Portion Größe vorgegangen werden solle, damit man diese schwere Zeit vor allem für die Kinder gut überstehe. Doch nicht immer läuft alles reibungslos. Konflikte würden zunehmen, wie die steigende Anzahl von Beratungsgesprächen zeigt, sagte Liebhauser. Man solle sich jemanden suchen, mit dem man sprechen könne, schon das allein könne entlastend sein.

Professionelle Hilfe für Kinder gibt es bei „Rat auf Draht“ unter der Nummer 147. Eltern und Kinder können sich jederzeit telefonisch an die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes wenden unter der kostenlosen Hotline: 0800 22 17 08.

Hotlines zum Coronavirus

  • Gesundheitsnummer 1450 ohne Vorwahl aus allen Netzen
  • Hotline Land Kärnten: 050 536 53003 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr)
  • Wirtschaftskammer nur für Unternehmer: 05 90 904 808
  • AGES: 0800 555 621
  • Internationale Notrufnummer 112
  • Alle Infos zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es unter ORF.at/corona und auf der Teletext-Seite 660.
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