Person klingelt an Haustür
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Wirtschaft

Essenslieferungen derzeit noch erlaubt

Etwa ein Drittel der Gastronomen versuchte bisher, mit Lieferdiensten oder Abholservices finanziell über die Runden zu kommen. Doch dem hat die Regierung nun einen Riegel vorgeschoben. Nur Lieferservices sind noch erlaubt, Abholservices verboten worden.

Die 4.000 Gastronomen in Kärnten stöhnen unter der Coronakrise. Viele bangen um ihre Existenz, nachdem durch die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung die Einkommen weggebrochen sind. „Das Durchreichen von Speisen durch ein Fenster oder eine Tür ist untersagt“ heißt es im amtlichen Schreiben.

Essenslieferungen derzeit noch erlaubt

Etwa ein Drittel der Gastronomen versuchte bisher, mit Lieferdiensten oder Abholservices finanziell über die Runden zu kommen. Doch dem hat die Regierung nun einen Riegel vorgeschoben. Nur Lieferservices sind noch erlaubt, Abholservices verboten worden.

Der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, sagte dazu: „Der Text in der Verordnung war nicht ganz klar, vor allem war es notwendig, den Zweck der Verordnung noch einmal klarzustellen. Es ist schwierig, wenn man sieht wie sich die Unternehmer bemühen und sich Gedanken darüber machen, wie sie den Betrieb aufrechterhalten und wir als Behörde dann einschreiten müssen um die Verordnungen des Ministers umzusetzen.“

Mit allen betroffenen Betrieben sei Kontakt aufgenommen worden, alle hätte die Notwendigkeit der Verordnung eingesehen, so Riepan. Sämtliche Betriebe würden auch auf die Einhaltung polizeilich kontrolliert.

Gassenverkauf neben Drive-In und Imbissverkauf verboten

Die neuen Bestimmungen sorgen unter den heimischen Gastronomen zwar für wenig Freude, seien aber notwendig, um die Pandemie mit dem Coronavirus zu verlangsamen, sagt auch Guntram Jilka, der Geschäftsführer der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Und Jilka betont, noch sei wenigstens das Lieferservice erlaubt, aber auch das könne sich täglich ändern. „Mit dem Schreiben des Bundesministeriums ist der Gassenverkauf und das Betreten des Kundenbereiches verboten. Es ist z.B. auch das Drive-In oder Vorplätze von Imbiss- oder Lebensmittelläden – sprich alles, was einen Kundenbereich darstellt – verboten worden. Es muss zu einer Lieferung kommen. Der Wirt hat im Sinne der Verantwortung Menschenansammlungen zu vermeiden.“

Strenge Regeln bei Lieferservice einhalten

Für das weiterhin erlaubte Lieferservice gibt es strenge Regeln, so Jilka, die unbedingt eingehalten werden sollten. Er betont, dass das Abholen von Essen durch Kunden im Lokal strikt untersagt ist. Für das Lieferservice gelte, den Kunden kein Essen und kein Bargeld in die Hand zu drücken. „Den Gastronomen wird empfohlen, dass möglichst bargeldlos zu bezahlen ist, der Lieferant sollte die Speise vor der Tür abstellen und den Abstand von mindestens einem Meter – besser sind zwei – einhalten.“

Jilka appelliert an Lieferanten wie Kunden, sich an die Regeln zu halten. Dann könne vielleicht wenigstens das Lieferservice aufrecht erhalten werden. Gegen die Bestimmungen zu verstoßen, sei kein Kavaliersdelikt, wie so manche immer noch zu glauben scheinen.