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Wirtschaft

CoV: Viele Arbeitnehmer verunsichert

Trotz der Ausgehbeschränkungen haben am Montag zahlreiche Betriebe geöffnet, um die Versorgung der Bevölkerung weiterhin sicher zu stellen. Viele Mitarbeiter sind aber verunsichert und suchen Rat bei der Abteilung für Arbeitsrecht bei der Arbeiterkammer.

Dort liefen am Montag die Telefone heiß. Es sind nicht nur die Themen Home-Office, Sonderurlaub und Kurzarbeitszeitmodell, die Arbeitnehmer zurzeit beschäftigen, sagt Max Turrini, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer.

Es geht vor allem auch um den Arbeitnehmerschutz. Und hier sind viele Beschäftigte verunsichert, sagt Turrini. „Jede Firma hat natürlich eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten, das heißt, der Arbeitgeber muss zweckmäßige und zumutbare Schutzmaßnahmen treffen, um die Ansteckung möglichst zu vermeiden. Das kann der Einsatz von Desinfektionsmittel sein, das ist auf jeden Fall einmal eine Einschulung in Sachen Hygiene und wie man sich die Hände wäscht. Auch die Möglichkeit sich regelmäßig die Hände waschen zu können, gehört da dazu. In manchen Branchen gibt es Schutzmaßnahmen wie Schutzmasken“.

Arbeitnehmer kann selbst aktiv werden

Die Maßnahmen muss der Arbeitgeber von sich aus setzten, sagt Turrini. Wird von Seiten des Arbeitgebers nichts unternommen, kann der Arbeitnehmer selbst aktiv werden. „Wie wir alle wissen, der Vorrat an Desinfektionsmittel ist schon zur Neige gegangen. Da soll man einfordern, sich regelmäßig die Hände waschen zu können. Man kann sich auch Einweghandschuhe besorgen. Gerade, wenn man im Lebensmittelhandel arbeitet, besteht es durchaus die Möglichkeit, dass solche Handschuhe auch im Geschäft vorrätig sind. Da ist dann mit dem Dienstgeber abzuklären, ob das auch durch eine Kostentragung des Dienstgebers gedeckt ist“, so Wedenig.

Kreative Schutzmaßnahmen

Vorbildhaft reagieren Unternehmen, die etwa von sich aus Schutzwände mit Plexiglas aufstellen lassen. „Das ist ein kreativer und vorbildhafter Ansatz, weil wie wir alle wissen, handelt es sich um eine Tröpfcheninfektion und alles, was verhindert, dass diese Tröpfchen zu einer Ansteckungsgefahr werden, ist natürlich ein guter Ansatz“.

Kartenzahlung bevorzugt

Vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die etwa an der Kassa tätig sind, rät Turrini grundsätzlich: „Das Wichtigste, und das empfehlen auch die Ärzte, wenn man in Kontakt mit Geld kommt, regelmäßig Händewaschen und Desinfektionsmittel verwenden. Die Kunden sollen auch aufgefordert werden, den Zahlungsverkehr z.B. mit Bankomatkarte zu verwenden. Was man hört, sind auch viele Unternehmen schon dabei Infoblätter aufzuhängen, wo hingewiesen wird, dass man bitte mit Karte zahlen soll“, so Wedenig.

Hotline für Arbeitsrechtsfragen

Unter der Nummer 0800 2212 0080 bietet die Arbeiterkammer Österreichweit Antworten auf Fragen zum aktuellen Arbeitsrecht. Auch im Internet kann man sich unter jobundcorona.at Informationen von der Arbeiterkammer holen.

Empfehlungen in Ausarbeitung

Auch das Arbeitsinspektorat weist darauf hin, dass trotz Ausnahmesituation die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes gewährleistet bleiben muss. Derzeit wird eine Liste an Empfehlungen für Arbeitgeber ausgearbeitet, die noch am Montag auf der Internetseite des Arbeitsinspektorats veröffentlicht werden soll. Darin enthalten etwa die Vorgabe, nur eine gewisse Zahl an Kunden im Geschäft zu betreuen und einen Mindestabstand einzuhalten.